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Am 19.02.2021 wurden mehrere Durchsuchungsbeschlüsse für Objekte im Raum Ostallgäu vollzogen. Vorausgegangen sind Ermittlungen in enger Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Kempten und der Kriminalpolizeiinspektion Kempten. Durch mehrere Mitteilungen wurde bekannt, dass in zwei Gaststätten und einem Wettbüro in Füssen illegales Glücksspiel trotz Corona-Beschränkungen an Wettautomaten und Geldspielautomaten stattfindet.
Die durch das Amtsgericht Kempten erlassenen Beschlüsse für die Gaststätten und Wohnräumlichkeiten der Beschuldigten wurden am 19.02.2021 mit Unterstützungskräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei vollzogen.Insgesamt waren über 100 Einsatzkräfte des Unterstützungskommandos der Bayerischen Bereitschaftspolizei und der Kriminalpolizei Kempten, sowie fünf Staatsanwälte beteiligt.
Insgesamt wurden über 50 Geldspielgeräte und Wettautomaten sichergestellt, teilweise handelte es sich bereits nach den bisherigen Erkenntnissen um nicht erlaubnis- bzw. genehmigungsfähige Geräte ohne Zulassung. Aufgrund der Vielzahl der sichergestellten Automaten unterstützte die Feuerwehr Füssen mit einem Fahrzeug beim Abtransport.
Zeitgleich wurden zwei Wohnungen und eine Gewerberäumlichkeit der Beschuldigten im Ostallgäu durchsucht, hier wurden umfangreiche Beweismittel und Vermögensgegenstände im Wert von über 50.000 Euro sichergestellt.
Im weiteren Einsatzverlauf wurde eine Spielhalle in Nesselwang durchsucht, hier wurden neun Geldspielgeräte und drei Geldwechselautomaten sichergestellt. Weiter wurden über 250.000 Euro Bargeld sichergestellt.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen werden die sichergestellten Geräte durch einen Gutachter insbesondere hinsichtlich Funktionsweise, Zulassung und Bauart bewertet. Vier Beschuldigte werden wegen des Veranstaltens von illegalem Glücksspiel und mehreren Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und der Gewerbeordnung angezeigt.
Fünf weitere Personen wurden beim Spielen an den verbotenen Geräten festgestellt. Diese Personen erhalten Anzeigen wegen der Beteiligung am illegalen Glücksspiel und Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Geschrieben von: Redaktion