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Wählen – wie geht das eigentlich?

today23. September 2021

Hintergrund
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Am Sonntag, 26. September, finden die Bundestagswahlen zum 20. Deutschen Bundestag statt. Von 8 bis 18 Uhr sind an diesem Tag die Wahllokale geöffnet. Experten gehen davon aus, dass in diesem Jahr so viele Menschen wie nie zuvor bereits per Briefwahl gewählt haben. Mit den ersten Hochrechnungen wird kurz nach Schließung der Wahllokale gerechnet.

Wahlberechtigt ist jeder Deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren, der seit mindestens 3 Monaten in Deutschland lebt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Wollen Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben, an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Der Ausschluss vom Wahlrecht muss richterlich verfügt sein, dies geschieht nur in sehr seltenen Fällen, beispielsweise im Zuge einer Verurteilung wegen Hochverrats, Vorbereitung eines Angriffskrieges, Bestechung von Abgeordneten, Landesverrat oder Fälschung von Wahlunterlagen und muss explizit vom Richter ausgesprochen werden.

Bei der Bundestagswahl 2021 sind nach einer Wahlrechtsreform aus dem Jahre 2019 erstmals auch Menschen mit Behinderung, psychisch erkrankte Menschen und schuldunfähige Menschen berechtigt, zu wählen.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jeder Wähler hat zwei Stimmen – Mit der Erststimme werden die Direktkandidaten des jeweiligen Wahlkreises gewählt. Hintergrund der Erststimme ist, dass dadurch gesichert ist, dass aus jeder Region Deutschlands mindestens ein Abgeordneter im Bundestag sitzt und so die Interessen der jeweiligen Region vertreten kann. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Diejenigen Parteien, die deutschlandweit mehr als 5 Prozent der Stimmen erhalten haben, kommen in den Bundestag. Diese Parteien erhalten dann anteilsmäßig Plätze und entsenden ihre Kandidaten laut der Reihenfolge auf den Landeslisten in den Bundestag. Bei der Sitzverteilung werden zuerst die Direktkandidaten berücksichtigt, dann folgen die Kandidaten der Landeslisten.

Wenn eine Partei mehr Direktkandidaten durch Erststimmen in einem Bundesland erlangt hat, als ihr gemäß der Zweitstimmen des Bundeslandes zustehen, entstehen sogenannte „Überhangmandate“ – der Bundestag wird also aus mehr Abgeordneten bestehen.

Wann ist ein Wahlschein ungültig?

Ein Wahlschein wird ungültig, wenn in den beiden Spalten für Erst- und Zweitstimme mehr als eine Markierung gemacht wird. Als Markierung zählen eindeutige Zeichen wie ein Kreuz, ein Haken, ein Kreis etc. Fragwürdige Markierungen wie beispielsweise ein Fragezeichen oder verfassungsfeindliche Zeichen zählen nicht. Ebenso gilt ein Wahlschein als ungültig, wenn keine Markierung zu sehen ist oder wenn Bemerkungen auf dem Schein gemacht werden.

Was darf ich in der Wahlkabine nicht tun?

Die Wahlen in Deutschland sind geheim. Deshalb darf man auch nur alleine in eine Wahlkabine gehen – ausgenommen sind sehr kleine Kinder, die noch nicht „petzen“ können und Hunde. In den Wahlkabinen dürfen keine Fotos gemacht werden, keine Selfies, und es darf auch nicht telefoniert werden.

Gelten in den Wahllokalen die 3G-Regeln?

Nein, alle Wahlberechtigen dürfen in die Wahllokale, sie müssen weder genesen, noch getestet oder geimpft sein.

 

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Geschrieben von: Redaktion

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