Listeners:
Top-Hörer:
AllgäuHIT
play_arrow
AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie
play_arrow
„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
play_arrow
„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
Am Landgericht Kempten ist der Prozess gegen einen 49-Jährigen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung fortgesetzt worden. Im Mittelpunkt der Verhandlung standen die Erinnerungen einer Frau an eine Partynacht, unterschiedliche Zeugenaussagen sowie die Frage, ob der Angeklagte erkennen konnte, in welchem Zustand sich die Frau befand. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Eine Zeugin berichtete vor Gericht, sie habe die Frau am Morgen nach der betreffenden Nacht mit Erinnerungslücken erlebt. Die Betroffene habe später geschildert, sich nur noch daran erinnern zu können, kurz zu Bewusstsein gekommen zu sein und den Angeklagten zwischen ihren Beinen gesehen zu haben. An weitere Ereignisse der Nacht habe sie keine Erinnerung. Am nächsten Morgen habe sie ein Gefühl im Intimbereich wahrgenommen, das sie als Hinweis auf Geschlechtsverkehr deutete.
Auch die Heimfahrt der Frau war Gegenstand der Verhandlung. Mehrere Zeugen bestätigten, dass sie gemeinsam mit dem Angeklagten in ein Taxi gestiegen war. Über ihren Zustand und darüber, wie sie aus dem Taxi ausstieg, gingen die Aussagen jedoch auseinander. Während eine Zeugin angab, der Angeklagte habe die Frau aus dem Taxi getragen, schilderten der Taxifahrer und ein weiterer Zeuge, dass sie selbstständig ein- und ausgestiegen sei. Der Angeklagte bestritt, sie getragen zu haben. Weil sie ihre eigene Adresse zunächst nicht nennen konnte, habe er in ihrer Handtasche nach ihrem Ausweis gesucht und dem Taxifahrer anschließend das Ziel mitgeteilt.
Eine Zeugin gab außerdem an, später Geräusche aus einem Zimmer gehört zu haben, in dem sich der Angeklagte und die Frau aufgehalten hätten. Sie habe den Eindruck gehabt, dass der Angeklagte die Frau bedrängte.
Ein Psychologe schätzte den Blutalkoholwert des Angeklagten für Mitternacht auf rund 1,46 Promille. Auf dieser Grundlage lasse sich nicht abschließend beurteilen, wie stark sein Bewusstsein in der betreffenden Nacht beeinträchtigt gewesen sei. Ebenso könne nicht sicher festgestellt werden, ob er erkennen konnte, dass die Frau möglicherweise nicht in der Lage war, Geschlechtsverkehr zu haben.
Eindeutige forensische Belege liegen bislang nicht vor. Es gibt weder eine DNA-Analyse noch andere zweifelsfreie Nachweise dafür, dass Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Ein am Morgen nach der Nacht im Mülleimer gefundenes Kondom wurde nicht auf DNA-Spuren untersucht. Ob es vom Angeklagten benutzt worden war, ist daher unklar.
Im Verfahren wurden auch Nachrichten zwischen den Beteiligten thematisiert. Demnach soll die Frau dem Angeklagten in der betreffenden Nacht gegen 2.30 Uhr geschrieben und gefragt haben, ob er flexibel sei. In einem Chatverlauf soll sie sich zudem für die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen entschuldigt haben.
Die Vorwürfe sind weiterhin Gegenstand des laufenden Verfahrens. Eine abschließende gerichtliche Bewertung steht noch aus. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Geschrieben von: Leon Dauter