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Aktuelles

Drohnen an Flughäfen: Memmingen hat Abwehrmöglichkeiten, Friedrichshafen hält sich bedeckt

today15. Oktober 2026

Hintergrund
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Die Flughäfen Memmingen und Friedrichshafen gehen unterschiedlich mit der Gefahr durch Drohnen um, das berichtet die Schwäbische Zeitung. In Memmingen gibt es laut Polizei bereits seit Jahren Möglichkeiten zur Erkennung und Abwehr. In diesem Jahr kam es dort schon zu mehreren Vorfällen, im März musste der Flugbetrieb kurzzeitig unterbrochen werden. Am Bodensee-Airport gibt es laut Betreiber keine eigenen Abwehreinrichtungen. Ob die Polizei dort über entsprechende Technik verfügt, bleibt aus Sicherheitsgründen offen.

Symbolbild: Drohne/ Foto: Pixabay

Drohnen können den Flugverkehr erheblich gefährden. Wie gut die regionalen Flughäfen in Memmingen und Friedrichshafen dagegen geschützt sind, zeigt sich beim Blick auf die unterschiedlichen Angaben von Polizei und Flughafenbetreibern.

Am Flughafen Memmingen gibt es nach Angaben der bayerischen Polizei bereits seit mehreren Jahren Möglichkeiten, Drohnen zu erkennen und abzuwehren. Wie genau die Technik funktioniert und in welchem Umfang sie eingesetzt wird, wollte das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West aus Sicherheitsgründen nicht mitteilen. Die am Flughafen tätige Grenzpolizei stehe jedoch in engem Austausch mit dem Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum der bayerischen Polizei.

Das Zentrum wurde im Mai in Erding eröffnet. Dort werden technische Fähigkeiten und personelle Ressourcen für den Umgang mit Drohnen gebündelt. Nach einem Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann angekündigt, die Zahl der Beschäftigten von 40 auf 100 zu erhöhen.

Mehrere Drohnenvorfälle am Flughafen Memmingen

In diesem Jahr hat es am Flughafen Memmingen laut Polizei bereits eine mittlere einstellige Zahl an Drohnenvorfällen gegeben. Damit liegt die Zahl schon jetzt auf dem Niveau des gesamten Vorjahres.

Im März musste der Flugbetrieb wegen einer Drohne kurzzeitig eingestellt werden. Ein Mann wollte in Flughafennähe Luftaufnahmen einer neu installierten Photovoltaikanlage machen und hielt sich dabei nicht an die erlaubten Flugzonen. Aus Sicherheitsgründen wurde der Flugverkehr vorübergehend unterbrochen.

Die bayerische Polizei verfügt grundsätzlich über verschiedene Möglichkeiten zur Drohnenabwehr. Dazu gehören spezielle Sichtgeräte zur Erkennung der Fluggeräte, sogenannte Jammer, die deren Funkverbindung stören können, sowie Netzwerfer für den Nahbereich.

Unklare Lage am Bodensee-Airport

Anders ist die Situation am Flughafen Friedrichshafen. Der Airport selbst verfügt nach eigenen Angaben derzeit über keine Abwehreinrichtungen gegen Drohnen. Für deren Erkennung und mögliche Abwehrmaßnahmen seien die Flugsicherung und die Landespolizei zuständig.

Ob die Polizei am Bodensee-Airport über konkrete Abwehrmöglichkeiten verfügt und welche Technik gegebenenfalls eingesetzt wird, bleibt allerdings offen. Das Polizeipräsidium Ravensburg wollte dazu mit Verweis auf Sicherheitsbedenken keine Angaben machen.

Immerhin gab es am Flughafen Friedrichshafen in diesem Jahr nach Angaben von Polizei und Betreiber bislang keine Drohnenvorfälle. Für das Jahr 2025 registrierte die Polizei einen Vorfall auf dem Gebiet der Stadt Friedrichshafen. Auswirkungen auf den Flugbetrieb hatte dieser demnach nicht.

Neue Erkennungssysteme für deutsche Flughäfen geplant

Wie wichtig der Schutz vor Drohnen ist, zeigt auch der Blick auf die bundesweiten Planungen. Am Flughafen Stuttgart wurde kürzlich ein neues Drohnenerkennungssystem als Übergangslösung vorgestellt. Bis Ende Januar 2027 sollen alle von der Deutschen Flugsicherung betreuten Flughäfen mit einer dauerhaften Drohnenerkennung ausgestattet werden.

Nach Angaben des baden-württembergischen Verkehrsministeriums erfolgte die Erkennung von Drohnen an Flughäfen bislang häufig mit bloßem Auge – etwa durch Flugzeugbesatzungen, Mitarbeitende der Flugsicherung oder aufmerksame Bürger. Der Aufbau technischer Detektionssysteme sei deshalb ein wichtiger Fortschritt. Zunächst sollen die acht größten Flughäfen in Deutschland ausgestattet werden. Über weitere Standorte soll anhand des jeweiligen Bedarfs und Risikos entschieden werden.

Für Drohnen gelten rund um Flughäfen strenge Regeln. Flüge innerhalb von 1.000 Metern um das Flughafengelände sowie im Bereich der Start- und Landebahn sind grundsätzlich verboten. Auch in den An- und Abflugbereichen gelten Beschränkungen, die sich jeweils fünf Kilometer über das Flughafengelände hinaus erstrecken. In der Nähe von Flughäfen ist für Drohnenflüge in der Regel eine Genehmigung erforderlich. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Quelle: Schwäbische Zeitung

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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