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Die Bundespolizei hat am Montag einen 33-jährigen Afghanen am Bahnhof Lindau-Reutin kontrolliert und nach Österreich zurückgewiesen. Gegen den Mann lagen ein gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie ein Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise vor.

Der 33-Jährige war am Montag (5. Oktober) als Reisender in einem EuroCity auf der Strecke Zürich–München unterwegs. Bei der Kontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen ihn noch bis Juni 2027 eine Wiedereinreisesperre besteht. Diese war nach Angaben der Bundespolizei im Jahr 2023 durch die Bundespolizeiinspektion Freilassing verhängt worden.
Der Afghane war erstmals im September 2022 nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt. Später wurde er nach Österreich abgeschoben, das für sein Asylverfahren zuständig war. Im April 2023 war er anschließend erneut ohne die erforderlichen Dokumente und trotz bestehender Wiedereinreisesperre von Bundespolizisten aufgegriffen worden.
Aufgrund dieses Verstoßes lag gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vor. Die darin geforderte Geldstrafe von knapp 1.300 Euro konnte der 33-Jährige bezahlen und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Zusätzlich wurde der Mann wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise angezeigt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten musste er eine weitere Sicherheitsleistung von 1.300 Euro hinterlegen. Anschließend wurde er am Montagabend nach Österreich zurückgewiesen.
Geschrieben von: Leon Dauter