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Aktuelles

Bundespolizei nimmt zwei Fernbusreisende am Grenzübergang Hörbranz fest

today2. Oktober 2026

Hintergrund
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Am Grenzübergang Hörbranz hat die Bundespolizei zwei Fernbusreisende festgenommen. Ein 23-jähriger Inder soll sich ein Visum erschlichen haben und wurde nach Kempten vorgeführt, ein 35-jähriger Ukrainer wurde wegen eines bestehenden Haftbefehls in die JVA Kempten gebracht.

Symbolbild: Bundespolizei_Fernbuskontrolle/ Foto: Bundespolizei

Zwei Fernbusreisen haben am Grenzübergang Hörbranz an der A96 für zwei Männer ein vorzeitiges Ende genommen. Die Bundespolizei hat am Mittwoch einen 23-jährigen Inder wegen des Verdachts auf Visaerschleichung und einen 35-jährigen Ukrainer aufgrund eines bestehenden Vollstreckungshaftbefehls festgenommen.

Der indische Staatsangehörige war am Dienstagabend in einem Fernbus auf der Strecke von Mailand nach München unterwegs. Bei der Kontrolle legte er einen Reisepass mit einem griechischen Touristenvisum vor. Den Einreisestempeln zufolge war er erst am Vortag per Flugzeug nach Italien eingereist.

Bei der Befragung machte der Mann laut Bundespolizei widersprüchliche Angaben zu seiner Reise. Zunächst erklärte er, das Oktoberfest in München besuchen zu wollen. Später gab er an, seinen Flug von Italien nach Griechenland verpasst zu haben. Schließlich räumte er ein, dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen und bei der Beantragung des Visums falsche Angaben gemacht zu haben.

Die Bundespolizei annullierte das Visum und erteilte dem 23-Jährigen ein vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Außerdem musste er eine Sicherheitsleistung von 1.100 Euro für die Kosten der Rückführung hinterlegen. Nach der Vorführung beim Amtsgericht Kempten wurde der Mann in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt gebracht. Von dort aus soll er in sein Heimatland zurückgeführt werden.

Auch für einen 35-jährigen Ukrainer endete die Fernbusfahrt am Grenzübergang. Der Mann war in einem Bus auf der Strecke von Mailand nach Bialystok unterwegs. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass sein deutscher Aufenthaltstitel bereits im März 2025 durch das Ausländeramt Fürstenfeldbruck für ungültig erklärt worden war.

Bei der anschließenden Fahndungsüberprüfung stießen die Bundespolizisten außerdem auf einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Trunkenheit im Verkehr. Da der Mann seine Justizschulden von mehr als 4.000 Euro nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten gebracht. Seinen Reisepass stellten die Beamten sicher.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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