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Der wegen eines tödlichen Angriffs auf zwei US-Touristinnen am Schloss Neuschwanstein verurteilte Mann wehrt sich gegen seine Ausweisung aus Deutschland. Über seine Klage gegen den entsprechenden Bescheid der Ausländerbehörde des Landratsamtes Ostallgäu verhandelt nun das Verwaltungsgericht Augsburg.

Die Behörde hatte nach der rechtskräftigen Verurteilung des heute 33-Jährigen seine Ausweisung verfügt. Der Mann akzeptiert diese Entscheidung jedoch nicht und hat Klage eingereicht. Mit dem Verfahren wird geprüft, ob der Bescheid rechtmäßig ist.
Der Fall hatte bundesweit und international für Entsetzen gesorgt. Im Juni 2023 hatte der damals 30-Jährige zwei US-Amerikanerinnen in der Nähe der Marienbrücke bei Schloss Neuschwanstein angegriffen. Eine 21-Jährige starb nach einem Sturz in die Tiefe, ihre 22 Jahre alte Begleiterin überlebte schwer verletzt. Das Landgericht Kempten verurteilte den Täter später wegen Mordes, versuchten Mordes und weiterer Delikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Regel ausgeschlossen ist.
Unabhängig von der lebenslangen Freiheitsstrafe hatte die Ausländerbehörde die Ausweisung des Mannes angeordnet. Über die Klage gegen diese Entscheidung wird nun das Verwaltungsgericht Augsburg entscheiden.
Geschrieben von: Redaktion
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