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Vor dem Landgericht Memmingen ist der Prozess um die Tötung einer 36-jährigen Frau aus Lauben nach einer mehrwöchigen Unterbrechung fortgesetzt worden. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand am Freitag die Frage, ob der Psychotherapeut des Sohnes des Angeklagten als Zeuge aussagen darf.

Das Gericht beschäftigte sich dabei mit den rechtlichen Voraussetzungen einer möglichen Entbindung von der Schweigepflicht sowie der Frage, wer darüber entscheiden kann. Eine Entscheidung fiel am Verhandlungstag noch nicht.
Nach Angaben des Gerichts wird die Verhandlung am Montag, 29. Juni, fortgesetzt. Dann könnte sich zeigen, ob der Psychotherapeut im weiteren Verfahren als Zeuge gehört wird.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu Lauben Prozess tötungsdelikt