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Aktuelles

Freispruch in Lindau: Video entlastet Angeklagten nach Vorwurf des Angriffs auf Polizisten

today23. Juni 2026

Hintergrund
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Ein 45-Jähriger aus Bodolz ist vor dem Amtsgericht Lindau vom Vorwurf des tätlichen Angriffs auf einen Polizisten freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, mit dem Auto auf einen Beamten zugefahren zu sein. Ein nachgestelltes Video sowie widersprüchliche Aussagen führten jedoch dazu, dass das Gericht keinen eindeutigen Tatnachweis sah. Auch die Staatsanwaltschaft plädierte schließlich auf Freispruch.

Gericht – Symbolbild/ Foto: pixabay

Vor dem Amtsgericht Lindau ist ein 45-jähriger Mann aus Bodolz vom Vorwurf des tätlichen Angriffs auf einen Polizisten freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im September 2025 mit seinem Auto gezielt auf einen Beamten zugefahren zu sein, um eine Festnahme zu verhindern. Grundlage der Berichterstattung war unter anderem ein Verfahren, wie es auch die Schwäbische Zeitung schilderte.

Dem Mann wurde zur Last gelegt, einen zur Fahndung ausgeschriebenen Mann bei dessen Flucht unterstützt zu haben. Ein Polizist musste sich laut Anklage nur durch einen Sprung zur Seite retten, als sich das Fahrzeug näherte. Der Gesuchte konnte anschließend entkommen.

Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück. Er habe nicht gewusst, dass es sich bei den verfolgenden Personen um Polizeibeamte gehandelt habe, da diese in Zivil unterwegs gewesen seien. Er habe lediglich langsam hinterherfahren wollen, nachdem er eine Verfolgungssituation beobachtet habe.

Auch die Polizeibeamten schilderten den Ablauf im Zeugenstand, jedoch mit unterschiedlichen Wahrnehmungen einzelner Details. Ein Video, das die Situation nachstellte, spielte schließlich eine entscheidende Rolle im Verfahren. Es legte nahe, dass das Fahrzeug kaum beschleunigt habe und die Situation missverstanden worden sein könnte.

Der Staatsanwalt beantragte nach der Beweisaufnahme schließlich selbst einen Freispruch, dem sich auch die Verteidigung anschloss. Das Gericht sprach den Angeklagten frei. Die Richterin betonte dabei, dass die Beamten in der Stresssituation das Geschehen möglicherweise anders wahrgenommen hätten, ihnen jedoch kein Fehlverhalten unterstellt werde.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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