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Polizei

Grenzpolizei Memmingen verweigert Einreise aufgrund Einreiseverbot und Haftbefehl

today21. Januar 2026

Hintergrund
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Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina (Kosovo) am Flughafen Memmingen stellten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen bei einem 34-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen fest, dass gegen ihn ein gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland sowie alle Schengen-Staaten bestand. Zudem lag gegen den Mann ein offener Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

stationäre GrenzkontrllenTschechien 2023/ Foto: Bundespolizei

Der Betroffene konnte die Vollstreckung der Haftstrafe durch die Zahlung einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich abwenden. Aufgrund des bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbotes wurde ihm im Anschluss die Einreise verweigert. Er musste noch am selben Tag den Rückflug nach Pristina antreten.

Darüber hinaus leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise gegen den Mann ein.

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Geschrieben von: Leon Dauter

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