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Am Donnerstag meldete die Grenzpolizeiinspektion Memmingen vier Verstöße gegen das Waffen- und Luftsicherheitsgesetz.
Bei den routinemäßigen Personenkontrollen durch den Sicherheitsdienst am Flughafen Memmingen wurden bei einem 42-jährigen Bulgaren und einem 52-jährigen Tschechen jeweils Einhandmesser entdeckt. Außerdem hatte ein 29-jähriger Deutscher eine scharfe Patrone in seiner Jackentasche. Obwohl der Mann grundsätzlich berechtigt ist, Munition zu besitzen, ist das Mitführen von Munition im Luftsicherheitsbereich eines Flughafens untersagt.
Die Polizei stellte die beiden Einhandmesser sowie die Patrone sicher. Nach der Sicherstellung konnten alle drei Personen ihre geplanten Flüge antreten.
Darüber hinaus leitete die Grenzpolizeiinspektion Memmingen ein Bußgeldverfahren gegen einen 22-jährigen Rumänen ein. Bei der Kontrolle seines Fahrzeugs, mit dem er einen Fluggast abholte, entdeckten die Beamten einen griffbereiten Schlagstock, der ebenfalls sichergestellt wurde.
Geschrieben von: Bernd Krause
Flughafen Memmingen Verstoß Luftsicherheitsgesetz Verstoß Waffengesetz