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Bei einer Kontrolle am Abend des 5. Juli 2025 hat eine Streife der Grenzpolizeiinspektion Lindau auf der A96 bei der Ausfahrt Neuravensburg zahlreiche Verstöße festgestellt. Die Beamten kontrollierten einen Pkw mit polnischer Zulassung, in dem sich eine fünfköpfige ukrainische Familie auf der Durchreise von der Schweiz nach Deutschland befand.
Bereits bei der ersten Überprüfung fiel auf, dass die drei Kinder, darunter ein Säugling, völlig ungesichert auf der Rückbank mitfuhren. Kindersitze oder andere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen waren nicht vorhanden.
Der 24-jährige Fahrer legte eine Kopie seines ukrainischen Führerscheins vor. Die geschulten Fahnder erkannten Fälschungsmerkmale und stellten fest, dass es sich nicht um ein gültiges Dokument handelte. Zudem konnte er keinerlei Reisedokumente vorlegen – ebenso wenig wie seine 25-jährige Partnerin und die Kinder.
Eine Überprüfung durch die Bundespolizei Lindau ergab, dass die Familie in der Schweiz ein Asylverfahren angestrebt hatte, aber keine gültigen Aufenthaltstitel erhalten hatte. Zusätzlich stellte sich bei der Frau heraus, dass gegen sie zwei Haftbefehle vorlagen: ein Untersuchungshaftbefehl sowie ein Vollstreckungshaftbefehl, bei dem eine Geldstrafe in Höhe von über 2.400 Euro fällig gewesen wäre. Da sie diese Summe nicht zahlen konnte, wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Die restliche Familie durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ihre Reise fortsetzen.
Der Vater muss sich nun unter anderem wegen folgender Delikte verantworten:
Einschleusung von Ausländern
Unerlaubte Einreise
Illegaler Aufenthalt ohne Pass und Aufenthaltstitel
Urkundenfälschung
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (Kindersicherungspflicht)
Auch gegen die restlichen Familienmitglieder wurden Verfahren wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalts eingeleitet. Der Fall wurde an die zuständige Bundespolizei Lindau übergeben.
Geschrieben von: Bernd Krause