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Aktuelles

Lindau: Flaschenwurf beim Imbiss endet vor Gericht

today11. März 2025 21

Hintergrund
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Ein Abend, der für einen 28-Jährigen aus Lindau zunächst mit einem einfachen Döneressen enden sollte, brachte ihn nun vor Gericht. Der Vorfall ereignete sich im September 2024, als der Mann mit seiner Feuerwehrgruppe nach einem Weinfest in Lindau unterwegs war und bei einem Dönerimbiss Halt machte. Was als harmloser Versuch begann, einen günstigeren Preis auszuhandeln, eskalierte jedoch zu einem Vorfall, der nun juristische Folgen hat.

Foto: pixabay

Laut Aussage des Angeklagten kam es zu einer Diskussion mit dem Dönerverkäufer, weil er versuchte, den Preis zu senken. „Es kann sein, dass ich dabei etwas frech war“, gab der 28-Jährige vor Gericht zu. Doch plötzlich, so der Angeklagte, sei eine Bierflasche zerbrochen. „Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ich jemandem wehtun wollte“, betonte er und versicherte, dass seine Absicht stets gewesen sei, „bei der Feuerwehr zu helfen“.

Die Staatsanwaltschaft hingegen sah die Sache anders: Sie unterstellte dem 28-Jährigen, dass er die Flasche absichtlich in Richtung des Verkäufers geworfen habe. Dass die Flasche den Mann verfehlte, sei dem Umstand geschuldet, dass das Fenster des Imbisses nicht ganz geöffnet war. Der Wurf führte zur Zerstörung der Flasche und zum Aufsammeln der Scherben durch andere Feuerwehrkameraden. Auch der Angeklagte räumte ein, an diesem Abend zu viel Alkohol konsumiert zu haben.

Mehrere Zeugen aus der Feuerwehrgruppe, die ebenfalls alkoholisiert waren, gaben an, dass an dem Abend „keine aggressive Stimmung“ geherrscht habe. Ein Kamerad des Angeklagten betonte, dass er ihm nicht zutraue, jemanden absichtlich verletzen zu wollen. „Wir hatten alle Spaß“, so der Zeuge. Der Dönerverkäufer selbst zeigte Verständnis für den Vorfall, da der Angeklagte sich kurze Zeit nach dem Vorfall persönlich bei ihm entschuldigte. Er beschrieb die Entschuldigung als deutlich weniger von Wut und Alkohol beeinflusst.

Die Verteidigung des Angeklagten plädierte darauf, dass der Flaschenwurf eher zufällig und ohne die Absicht, jemanden zu verletzen, erfolgt sei. Der Verteidiger stellte fest, dass der Wurf durch eine Ablenkung möglicherweise in eine andere Richtung ging, was von mehreren Zeugen bestätigt wurde. Aus diesem Grund beantragte er die Einstellung des Verfahrens.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich dem an, während die Richterin zwar den Vorsatz des Angeklagten, den Dönerverkäufer zu treffen, als gegeben ansah, aber das Verhalten nach der Tat als positiv bewertete. So kam es schließlich zur Einstellung des Verfahrens unter der Auflage, dass der 28-Jährige 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss. Ein Vorschlag, das Geld an einen Förderverein der Feuerwehr zu spenden, wurde jedoch von der Richterin abgelehnt.

Der Vorfall, der ursprünglich auf den Wunsch nach einem günstigen Döner zurückzuführen war, hat für den 28-Jährigen nun eine kostspielige Wendung genommen.

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Geschrieben von: Bernd Krause

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