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MEMMINGERBERG. Am vergangenen Dienstag verweigerten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen vier Personen die Einreise nach Deutschland.
Bei der Einreisekontrolle aus Kutaisi (Georgien) legte ein 37-jähriger Georgier den Grenzbeamten eine vermeintliche Hotelreservierung vor, um seinen Aufenthaltsort belegen zu können. Es stellte sich aber heraus, dass die Reservierung bereits storniert wurde. Somit täuschte er die Grenzbeamten über seinen Aufenthalt, was eine Zurückweisung an der Grenze zur Folge hatte. Zudem erwartet den Betroffenen nun ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für alle Schengen Staaten. Im weiteren Verlauf äußerte der Betroffene nach Eröffnung der Zurückweisung ein Asylbegehren, was sich jedoch nach Prüfung als Schutzbehauptung herausstellte. Er wollte so versuchen, der Einreiseverweigerung zu entgehen, um doch einreisen zu können, was ihm aber durch die Grenzbeamten nicht ermöglicht wurde. Bei der Einreise aus Nis (Serbien) wurde bei einem 25-jährigen Serben ein bereits abgelaufener deutscher Aufenthaltstitel festgestellt. Nach Recherche konnte ermittelt werden, dass eine Verlängerung seitens der Ausländerbehörde abgelehnt wurde und er deshalb über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügte. Bei der Einreise aus Pristina (Kosovo) wurde bei einem 48-jährigen Kosovaren ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Schengen Staaten festgestellt. Auch gegen einen 30-jährigen Bosnier, der aus Tuzla (Bosnien) einreisen wollte, bestand ein solches Verbot. Alle Betroffenen mussten schließlich wieder ihre Rückflüge antreten. (GPI Memmingen-Flughafen)
Geschrieben von: Uschi Binkert
Einreise Flughafen Memmingen Grenzpolizei Polizei