Im Rahmen einer Schleierfahndung am 10. Dezember 2024 führten Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen im Flughafenterminal eine Kontrolle durch, bei der ein 21-jähriger Georgier überprüft wurde.
Dabei stellte sich heraus, dass der Mann seit zwei Monaten ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachging. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Memmingen musste der Georgier eine Sicherheitsleistung in Höhe mehrerer Hundert Euro hinterlegen. Anschließend begleiteten die Polizisten ihn direkt zum Flug nach Kutaisi (Georgien), um seine Ausreise sicherzustellen.
Im Rahmen einer weiteren Kontrolle im Terminal überprüften die Beamten einen 24-jährigen Rumänen, der eine angebliche Polizeimarke und einen Polizeiausweis vorzeigte. Beide Dokumente stellten sich jedoch als täuschend echte Fälschungen heraus. Die Polizisten stellten die gefälschten Gegenstände sicher, um einen Missbrauch zu verhindern, und zeigten den Mann wegen Urkundenfälschung an.