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Polizei

Unerlaubte Einreisende in Memmingen und Schleusung am Grenzübergang Hörbranz

today13. August 2024

Hintergrund
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Am Montag haben Bundespolizisten einen mutmaßlichen Schleuser in Untersuchungshaft gebracht. Der türkische Staatsangehörige hatte am Sonntag versucht, zehn Migranten unerlaubt über den Grenzübergang Hörbranz an der A96 bei Lindau zu transportieren. Sein Pkw war jedoch nur für die Beförderung von sieben Personen zugelassen. Auch am Flughafen Memmingen und am Bahnhof Memmingen wurden unerlaubte Einreisende festgestellt.

Überbesetztes Fahrzeug / Foto: Bundespolizei

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Sonntagvormittag an der Anschlussstelle Sigmarszell ein Auto mit Berliner Kennzeichen. In dem Fahrzeug, das für sieben Insassen zugelassen war, befanden sich insgesamt elf Personen. Ein Junge kauerte im Fußraum, ein weiterer lag auf den Schoß der Erwachsenen.

Der Fahrer des geliehenen Pkw, ein 29-jähriger Türke, konnte sich lediglich mit einem Foto seiner angeblich verloren gegangenen Aufenthaltsgestattung ausweisen. Zudem war er nur im Besitz eines türkischen Führerscheins. Obwohl der Mann bereits seit über einem Jahr in Deutschland lebt, hatte er diesen bislang nicht umschreiben lassen.

Die Bundespolizisten ermittelten, dass das Asylverfahrens des Mannes negativ beschieden worden und seine Aufenthaltsgestattung bereits abgelaufen war.

Bei den Insassen handelte es sich um neun türkische Staatsangehörige, darunter ein Jugendlicher und zwei Kinder, fünf und sieben Jahre alt, die eigenen Angaben zufolge mit dem Fahrer verwandt sein sollen. Die Mitfahrer konnten sich lediglich mit türkischen Identitätskarten ausweisen. Außerdem reiste eine ausweislose Syrerin mit, die zu ihrem Mann nach Deutschland fahren wollte.

Darüber hinaus fanden die Beamten in der Ablage der Fahrertür ein griffbereites Cuttermesser. Der Fahrzeuglenker muss sich nun wegen versuchten Einschleusens unter gesundheits- beziehungsweise lebensgefährlichen Bedingungen sowie unter Mitführen einer Waffe, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, versuchter unerlaubter Einreise sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (Ordnungswidrigkeit) verantworten.

Die angebliche Frau des Fahrers erhielt ebenso eine Anzeige wegen versuchten Einschleusens. Ersten Ermittlungen zufolge hatte sie dem 29-Jährigen das Fahrzeug, wohlwissend über die beabsichtigte Nutzung, überlassen.

Die Bundespolizisten zeigten die Migranten wegen versuchter unerlaubter Einreise an und wiesen alle türkischen Staatsangehörigen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Österreich zurück. Die Syrerin, die bereits im Juli in Griechenland als Asylsuchende registriert worden war, wurde an das Anker-Zentrum weitergeleitet.

Die Beamten führten den mutmaßlichen Schleuserfahrer am Sonntagmittag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Kempten vor und lieferten den Beschuldigten anschließend in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.

Fahndungskontrollen am Bahnhof Memmingen

MEMMINGEN. Am vergangenen Montagabend führten Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen Schleierfahndungskontrollen am Bahnhof Memmingen in einem Zug Richtung Schweiz durch. Hierbei wurden drei Personen aufgrund diverser Verstöße angezeigt. Eine 19-jährige staatenlose Frau war nicht im Besitz eines Reisepasses und konnte lediglich einen schweizerischen Aufenthaltstitel vorlegen, welcher jedoch nicht zum Grenzübertritt berechtigt. Ein 34-jähriger Kolumbianer hingegen hatte einen gültigen Reisepass, jedoch einen abgelaufenen schweizerischen Aufenthaltstitel. Beide Personen hielten sich nach Prüfung der Sachverhalte illegal in Deutschland auf und es wurden Strafverfahren aufgrund mehrerer tangierter Verstöße nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Beide Personen reisten nach Abschluss der Maßnahmen aus. Bei einem 19-jährigen Deutschen konnte in seinem Handgepäck eine Tüte mit Haschisch und ein Springmesser aufgefunden werden. Das Betäubungsmittel und das Messer wurden sichergestellt. Es wurde ein Strafverfahren aufgrund des Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz, sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund des Führverbotes des Messers nach dem Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde die Weiterreise gestattet. (PI Memmingen – GPG)

Kontrollen am Flughafen Memmingen

MEMMINGERBERG. Eine 60-jährige Albanerin wurde bei der Einreisekontrolle kontrolliert. Hierbei konnten Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen feststellen, dass sie erst vor Kurzem aufgrund des illegalen Aufenthalts angezeigt wurde und nun erneut versucht, nach Deutschland einzureisen. Jedoch hat sie bereits ihre zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengenraum um 12 Tage überschritten, weshalb ihr die Einreise nach Deutschland verweigert wurde. Zudem wurde ein Strafverfahren aufgrund der versuchten unerlaubten Einreise eingeleitet. Im Anschluss wurde sie wieder zurückgewiesen.

Eine 30-jährige Bangladescherin erschien bei der Ausreisekontrolle und legte bei der Passkontrolle ein italienisches Ausweisdokument vor, welches sie jedoch nicht zum Grenzübertritt berechtigt. Die Frau hielt sich somit bereits 13 Tage illegal in Deutschland auf, weshalb das entsprechende Strafverfahren eingeleitet wurde. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte sie ausreisen.

Ein 21-jähriger Georgier wurde am Flughafenparkplatz als Führer eines Pkw einer Kontrolle unterzogen. Dieser konnte seine angebliche georgische Fahrerlaubnis auf Verlangen nicht vorweisen. Zudem hielt er sich bereits 9 Tage illegal in Deutschland auf. Es wurden Strafverfahren aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des illegalen Aufenthalts nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dieser aufgefordert, die Schengen Staaten innerhalb einer gesetzten Frist zu verlassen.

Ein 28-jähriger Albaner wurde in den frühen Morgenstunden einer Kontrolle im Flughafenterminal unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass sich dieser bereits seit 140 Tagen im Schengen Raum aufhielt und somit sein 90-tägiges Aufenthaltskontingent bereits erheblich überzogen hatte. Nach Einbehaltung einer Sicherheitsleistung wurde auch dieser zur Ausreise aus dem Schengen Raum aufgefordert. (PI Memmingen – GPG)

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Geschrieben von: Redaktion

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