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Polizei

19-Jährige mit vier offenen Haftbefehlen – Bundespolizei fünfmal bei Fahndung erfolgreich

today6. Juli 2024

Hintergrund
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In der vergangenen Woche hat die Lindauer Bundespolizei acht Haftbefehle vollstreckt. Zwei der Verhafteten mussten eine Freiheitsstrafe antreten. Drei der Gesuchten konnten ihre Geldstrafen von insgesamt fast 5.000 Euro zahlen.

Symbolbild, Bundespolizei

Am frühen Dienstagmorgen stoppten Bundespolizisten in der Kontrollstelle Sigmarszell einen irakischen Fahrzeuglenker, der mit einem in Österreich zugelassenen Wagen unterwegs war. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Ravensburg seit Ende 2021 wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr per Vollstreckungshaftbefehl auf der Suche nach dem in Bregenz wohnhaften Iraker war. Die Polizisten nahmen die Justizschulden des 26-Jährigen in Höhe von fast 3.700 Euro entgegen, woraufhin er seine Fahrt fortsetzen konnte.

Freitagmittah ging der Bundespolizei ein wegen Trunkenheit im Verkehr gesuchter Ukrainer ins Netz. Der Mann hatte versucht, ohne ausreichende Papiere mit einem EuroCity-Zug von Zürich nach Deutschland einzureisen. Seitens der Staatsanwaltschaft Kempten lag neben dem Vollstreckungshaftbefehl noch eine Aufenthaltsermittlung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte vor. Die Bundespolizisten lieferten den 37-Jährigen zur Verbüßung einer achtmonatigen Freiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.

Am Mittwochvormittag schlug der Fahndungscomputer bei der Überprüfung einer 19-Jährigen gleich viermal an. Die Beamten kontrollierten die Rumänin auf der BAB 96 als Insassin eines Fernreisebusses. Gegen die junge Frau lagen vier Vollstreckungshaftbefehle des Amtsgerichtes Emden wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz vor. Die Busreisende konnte durch die Begleichung der Bußgelder von insgesamt 750 Euro einen Jugendarrest abwenden und schließlich weiterfahren.

Am Donnerstagabend endete die Fernbusreise für einen Georgier schließlich hinter Gitter. Bundespolizisten hatten den Mann in den frühen Morgenstunden auf der BAB 96 kontrolliert. Der 38-Jährige verfügte nicht über ausreichende Reisedokumente, weswegen er eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz erhielt.

Bei der Fahndungsüberprüfung fanden die Beamten heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Diebstahls vorlag. Da der Verurteilte die geforderte Summe von 600 Euro nicht aufbringen konnte, musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Am Abend schlug auf der BAB 96 noch einmal der Polizeicomputer an. Bei der Überprüfung eines italienischen Fernbuspassagiers fanden die Beamten heraus, dass gegen den 45-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg wegen Trunkenheit im Straßenverkehr vorlag. Der Italiener konnte seine Justizschulden von fast 1.200 Euro begleichen und anschließend weiterfahren.

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Geschrieben von: Christoph Fiebig

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