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Bei einem Brandanschlag im November 1990 auf ein Wohnhaus in Kempten kam ein 5-jähriger Junge ums Leben. Eine sogenannte "Anti-Kanaken-Front-Kempten" bekannte sich zu dem Anschlag. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden. Ende 2020 wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Am 12. Januar wird um 20.15 Uhr in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" der Fall vorgestellt werden.
In der Nacht vom 16. auf den 17. November 1990 kam es im Wohnhaus in der Füssener Straße 24 in Kempten zu einem Brand. Ein fünfjähriger Junge kam dabei ums Leben.Ein Großteil der Bewohner, allesamt türkische Staatsangehörige, konnte sich durch einen Sprung aus den Fenstern retten. Hierbei bzw. durch die Rauchentwicklung trugen sie teilweise schwere Verletzungen davon. Auch Angehörige der Feuerwehr wurden im Rahmen des Einsatzes verletzt. Ein fünfjähriger Junge konnte durch die Feuerwehr zwar noch aus dem Haus geborgen werden, verstarb jedoch kurz darauf im Krankenhaus. Bei einer regionalen Zeitungsredaktion ging nach der Tat ein Schreiben ein, in dem sich eine sogenannte „Anti-Kanaken-Front-Kempten“ für den Brandanschlag verantwortlich erklärte.
Die Ermittlungen führten bisher nicht zur Ermittlung eines oder der Täter.
Ende 2020 wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen, um das Bestehen weiterer Ermittlungsansätze erneut zu prüfen. Das Verfahren wurde hierzu durch die Generalstaatsanwaltschaft München -Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus- übernommen, die Polizei richtete eine Sonderkommission ein. Die "Soko 1990" hat bislang unter anderem zahlreiche Zeugen von damals erneut befragt, alte Zeitungsartikel nach Hinweisen durchforstet – ohne Erfolg.
Der Kriminalfall wird am 12.01.2022 um 20:15 Uhr in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY ungelöst" im ZDF live als Studiofall vorgestellt.
Die Polizei bittet Zeugen, die Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Brand gemacht haben und bislang nicht von der Polizei kontaktiert wurden, sich zu melden. Weiterhin steht das Bekennerschreiben der „Anti-Kanaken-Front-Kempten“ im Fokus der Ermittlungen.
Wer kann Angaben zum Geschehen, dem Schreiben selbst, zur möglichen Gruppierung „Anti-Kanaken-Front-Kempten“ (ggf. auch ohne den Zusatz „Kempten“) oder etwaigen Mitgliedern der Gruppierung oder zum Verfasser des Schreibens machen?
Geschrieben von: Redaktion