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Bundeswehrsoldaten helfen bei der Kontaktnachverfolgung im Landratsamt Lindau. Bereits zwei Polizisten helfen seit Mitte November mit.
Die Arbeitsbelastung im Fachbereich Gesundheit des Lindauer Landratsamtes ist aufgrund der aktuellen Inzidenzentwicklung extrem hoch. Seit Mitte November helfen deshalb erneut zwei Beamte der Polizei in der Kontaktpersonennachverfolgung mit und nun sind auch wieder Soldaten der Bundeswehr im Einsatz. „Die Kontaktpersonennachverfolgung ist zentrales Element in der Pandemiebekämpfung und ich danke Ihnen von Herzen, dass Sie uns aktiv unterstützen“, so Landrat Elmar Stegmann bei der Begrüßung der fünf Soldaten von der Schule ABC-Abwehr und gesetzliche Schutzaufgaben in Sonthofen mit Außenstelle in Stetten. Diese werden in den kommenden Wochen fünf Tage die Woche in Lindau im Einsatz sein. Ein weiterer Hilfeantrag ist bei der Regierung von Schwaben gestellt mit der Bitte, zusätzlich Mitarbeiter anderer Behörden zur Unterstützung einzuteilen. Bereits vor einem Jahr waren externe Helfer im Lindauer Gesundheitsamt eingesetzt, darunter Mitarbeiter der Polizei und anderer Behörden, Ehrenamtliche von BRK und THW und Soldaten der Schule in Sonthofen/Stetten. Diese waren von Ende Oktober bis Mitte Mai in Lindau.
„Die Staatsregierung hat entschieden, dass in der jetzigen Phase der Pandemie aufgrund der hohen Arbeitsbelastung die Kontaktverfolgung nur noch bei Haushaltsangehörigen oder bei Personen mit Kontakt zu gefährdeten Menschen erfolgen soll. Wir versuchen aber trotzdem, weiterhin eine möglichst umfangreiche Kontaktpersonennachverfolgung durchzuführen“, erklärt der Landrat. An Tagen mit vielen Neuinfektionen ist dies jedoch nicht immer oder nur eingeschränkt möglich. Auch ist es an diesen Tagen nicht möglich, alle mittels PCR-Test positiv getesteten Personen sofort zu benachrichtigen. Das Landratsamt bittet hier um Geduld, ein Mitarbeiter des Gesundheitsamts wird sich schnellstmöglich mit dem Betroffenen in Verbindung setzen.
Kontaktpersonen, die keinen Anruf vom Gesundheitsamt erhalten, sollte dennoch ihre eigenen Kontakte reduzieren, die allgemeinen Hygieneregeln genau befolgen, sich mit einem Schnelltest selbst testen oder einen kostenlosen Antigen-Schnelltest durchführen lassen und auf mögliche Krankheitszeichen von COVID-19 achten.
Für Kontaktpersonen ist wichtig zu wissen: Solange keine Krankheitszeichen auftreten und die durchgeführten Corona-Tests negativ sind, muss kein Kontakt zum 2 Gesundheitsamt aufgenommen werden und es besteht nur dann Quarantänepflicht, wenn das Gesundheitsamt sich direkt meldet.
Geschrieben von: Redaktion