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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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In den vergangenen sieben Tagen wurden dem Memminger Gesundheitsamt 64 Fälle einer COVID-19-Infektion gemeldet. Somit steigt der Inzidenzwert umgerechnet auf 100.000 Einwohner auf einen Wert von 144,3 für die kreisfreie Stadt.
„Wie in anderen bayerischen Regionen auch, sind in der Regel heimkehrende Urlauberinnen und Urlauber Grund des Anstiegs. In der Mehrzahl waren sie auf dem Balkan unterwegs“, berichtet Bürgermeisterin Margareta Böckh. Laut Auskunft des Gesundheitsamts sind die Fälle auf alle Altersstufen verteilt, da sich oftmals ganze Familien angesteckt hätten. Es handelt sich überwiegend um die Delta-Variante des Virus.
Sollte der Inzidenzwert über 100 bleiben, wird morgen eine neue Amtliche Bekanntmachung veröffentlicht, die ab Montag in Kraft tritt. Diese betrifft ein Gesangsverbot für Gottesdienste, eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten und weitere Regelungen für Schulen und Hochschulen.
Regelungen bei einer Inzidenz unter 100
Durch den gestiegenen Inzidenzwert sind in Memmingen für manche Aktivitäten in Innenräumen wieder verschärfte Regeln in Kraft. Wer nicht nachweisen kann, dass er vollständig geimpft oder genesen ist, der muss beispielsweise beim Friseur, in Hotels oder im Fitnessstudio einen aktuellen negativen Test vorzeigen.
Im Rahmen privater Veranstaltungen (wie zum Beispiel bei geplanten Feiern) dürfen sich mehr Personen treffen als nach den Regelungen der allgemeinen Kontaktbeschränkung (spontane Zusammenkünfte). Die Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschränkung beziehen nur auf den gemeinsamen
Aufenthalt von Personen im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken. Hier gilt: Gemeinsamer Aufenthalt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, wobei maximal 10 Personen zusammenkommen dürfen, die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind wie folgt zulässig: Zulässig sind bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel, einschließlich geimpfter oder genesener Personen. Die Teilnehmer müssen in geschlossenen Räumen über einen negativen Testnachweis verfügen.
Für private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis wie Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen gelten die Regelungen für öffentliche Veranstaltungen entsprechend (25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel). Im Unterschied zu öffentlichen Veranstaltungen werden im Rahmen privater Veranstaltungen Geimpfte oder Genesene bei den Personenhöchstzahlen nicht mitgezählt. Kinder hingegen werden unabhängig vom Alter bei der Personenhöchstzahl mitgerechnet. Ob eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden muss, richtet sich nach der Örtlichkeit der Veranstaltung. Ist beispielsweise ein eigener, separater Raum für die Feierlichkeit angemietet, müssen die geladenen Gäste in diesem keine Maske tragen. Die Teilnehmer müssen in geschlossenen Räumen über einen negativen Testnachweis verfügen.
Impfzentrum in der Buxacher Straße
Seit 12. Juli ist eine Impfung ohne Termin täglich von 8-12 und 13-17 Uhr und mit freier Impfstoffwahl möglich. Damit zügig geimpft werden kann, wäre es hilfreich, sich vor einem Besuch im Impfzentrum im Bayerischen Impfportal unter https://impfzentren.bayern/citizen/ zu registrieren. Bitte Personalausweis und Impfpass zur Impfung mitbringen.
Zahl der Impfungen im Memminger Impfzentrum (Stand: 24. August 2021): 32.241 Erstimpfungen, 29.698 Zweitimpfungen,
61.939 Gesamt. Anzahl der Impfungen in den Praxen der niedergelassenen Ärzte (Stand: 24. August 2021): 11.954 Erstimpfungen 12.620 Zweitimpfungen, 24.574 Gesamt
Klinikum
Die Besuchsregelung am Klinikum Memmingen wird wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen ab dem kommenden Montag, 30. August 2021, wieder eingeschränkt: Jeder Patient darf einen Besucher pro Tag während der Besuchszeit (14:00 bis 19:00 Uhr) empfangen – dies gilt auch für die Wöchnerinnenstationen sowie die Kinderklinik. Selbstverständlich ist eine Begleitperson während der Geburt weiterhin erlaubt. Voraussetzung für einen Besuch ist die Einhaltung der 3-G-Regel, das heißt, der Zutritt ist nur für genesene, vollständig geimpfte oder tagesaktuell getestete Personen möglich. Die entsprechenden Nachweise müssen vorgelegt werden. Zudem muss beim Betreten der Klinik ein Selbstauskunfts-Formular ausgefüllt werden. Das Klinikum bittet darum, den geplanten Besuch im Vorfeld mit den Angehörigen abzusprechen
Im Klinikum werden derzeit auf der Normalstation 6 erkrankte Personen und auf der Intensivstation 1 Person behandelt. (Stand 27.8.)
Kommunales Testzentrum
Das kommunale Testzentrum in der Stadionhalle ist weiterhin in Betrieb. Wer einen PCR-Test benötigt, muss sich online unter www.cov19screening.de anmelden. Für Antigen-Schnelltests ist keine Anmeldung notwendig, aber hilfreich. Personen, die sich ohne Termin testen lassen möchten, müssen ihre Krankenkassenkarte mitbringen. Testzeiten für PCR Tests: Montag bis Freitag von 14 bis 17:30 Uhr; Schnelltests: Montag bis Freitag von 14 bis 18:45 Uhr
Geschrieben von: Redaktion