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AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie
„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Der Landkreis Unterallgäu hat an drei Tagen in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten. Ab Dienstag gelten deshalb in vielen Bereichen die 3G-Regeln – man muss für den Zutritt also geimpft, genesen oder getestet sein. Für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs Testnachweise erbringen müssen, reicht als Nachweis der Schülerausweis – auch in den Ferien. Kinder bis zum sechsten Geburtstag müssen keinen Nachweis erbringen.
Die 3G-Regel gilt für
– die Innengastronomie,
– Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, vom Theaterbesuch über Sportveranstaltungen bis zur Hochzeitsfeier,
– Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel Thermen, aber auch für Indoor-Bereiche von Freizeitparks,
– die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleitungen, zum Beispiel beim Frisör,
– Sport in geschlossenen Räumen,
– den Besuch von Krankenhäusern,
– die Beherbergung – bei Ankunft und erneut alle 72 Stunden.
Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test darf vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.
Geschrieben von: Redaktion