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Politik

Bayern fordert härtere Strafen für das Verbreiten von Rachepornos

today23. Juni 2021 11

Hintergrund
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Es sind intimste Bilder, oft selbst aufgenommen, beispielsweise als "Liebesbeweis" in Beziehungen. Mit einem Klick ist die Kontrolle verloren, wenn der Partner oder die Partnerin gleichsam als Racheakt die Bilder nach dem Bruch der Beziehung unbefugt und dauerhaft einem Millionenpublikum im Netz zugänglich macht. Das Landgericht Kempten musste sich bislang noch nicht mit derartigen Fällen beschäftigen.

Das Phänomen Racheporno ("revenge porn") ist auf dem Vormarsch und breitet sich auf Internet-Plattformen wie "Pornhub" aus. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich warnt: "Das Hochladen solcher Videos ist eine besonders perfide Form des Cybermobbings. Sie richtet bei den Betroffenen enormen, meist psychischen, Schaden an, der in Einzelfällen bis zum Suizid führen kann. Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche."

Bayern setzte sich deshalb bei der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister für ein effektiveres Vorgehen gegen das Phänomen Rachepornos ein. Mit einem Antrag will der Freistaat den Strafrahmen für das Verbreiten von Rachepornos im Internet erhöhen. Bislang drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Minister Eisenreich: "Der derzeitige Strafrahmen wird dem Unrechtsgehalt solcher Taten wegen der –  meist unwiderruflichen –  Veröffentlichung im Internet und der häufig bei den Opfern verursachten weitreichenden und schwerwiegenden, insbesondere psychischen, Folgen nicht ausreichend gerecht. Potenzielle Täter müssen bereits vor dem Hochladen durch angemessen hohe Strafen abgeschreckt werden. Deshalb sollten die Höchststrafe angehoben und Verweisungen auf den Privatklageweg ausgeschlossen werden."

Bayern setzt sich zudem für eine rasche Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ein. Eisenreich: "Ohne die IP-Adresse kommen unsere Ermittler in der Regel nicht an die Täter heran. Sie wird derzeit aber faktisch nur sieben Tage gespeichert. Es ist unverständlich, dass Ermittlungsbehörden Verdachtsmeldungen von schweren Straftaten in vielen Fällen nicht nachgehen können, weil die relevanten Daten bei den Providern nicht mehr verfügbar sind. Das muss sich ändern. Der Europäische Gerichtshof hat Spielräume für eine nationale Regelung der Verkehrsdatenspeicherung eröffnet – die Bundesjustizministerin ist gefordert, diese zeitnah und konsequent auszuschöpfen."

Zudem sollen nach dem Willen Bayerns die Internet-Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden. Plattformen, insbesondere solche, auf denen Rachepornos verbreitet werden, überschreiten häufig die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) festgelegte "Bagatellgrenze" von zwei Millionen registrierten Mitgliedern nicht, weil ein Großteil der Nutzer gar nicht registriert ist. Der Bund ist deshalb aufgefordert, einen Reformvorschlag vorzulegen. Eisenreich: "Zum Schutz der Opfer müssen auch Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden, wenn dort strafbare Rachepornos verbreitet werden. Aus meiner Sicht muss das NetzDG diese Fälle rechtssicher erfassen und zwingend eine Löschpflicht vorsehen."

Eisenreich abschließend: "Die Verbreitung von Rachepornos ist nicht nur feige, sondern eine schwerwiegende Straftat. Dabei spielt es keine Rolle, ob gefälschtes oder echtes Material verbreitet wird. Die Opfer verfolgen die Bilder ein Leben lang."

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Geschrieben von: Redaktion

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