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Polizei

Schockanrufer in Kempten und Oberallgäu aktiv

today27. Mai 2021

Hintergrund
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Ganz aktuell versuchen Unbekannte im Stadtgebiet Kempten und dem Landkreis Oberallgäu Bürgerinnen und Bürger um ihr Geld zu betrügen. Die Polizei bittet um Beachtung des Warnhinweises.

Seit den Vormittagsstunden verzeichnet die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West ein erhöhtes Mitteilungsaufkommen aus der Stadt Kempten und dem Landkreis Oberallgäu hinsichtlich der Betrugsmasche.

„Schnell, ihr Angehöriger braucht dringend Hilfe“ – so oder ähnlich beginnen immer wieder Anrufe bei Bürgerinnen und Bürgern. Es meldet sich ein vermeintlicher Arzt oder Bekannter eines Verunglückten oder Erkrankten bei Seniorinnen und Senioren und bittet sie schnell um Bargeld.
In anderen Fälle wird behauptet, der Angehörige hätte einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und brauche jetzt Geld für eine notwendige Kaution.
Die Namen und Geschichten sind austauschbar, die Masche dahinter bleibt die gleiche. Durch geschickte Gesprächsführung schaffen es die Betrüger, dem Angerufenen glaubhaft zu machen, dass ein Angehöriger in einer dringenden oder lebensbedrohlichen Notlage stecke und man dringend Geld schicken solle, um das Leben des Verwandter zu retten oder in vor einer Haft zu bewahren.

Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche!

Die Polizei rät zu folgenden Verhaltenshinweisen:
• Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer am Telefon nicht selber mit Namen melden. Raten Sie nicht, wer der betroffene Angehörige ist, sondern fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen.
• Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
• Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
• Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen.
• Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert: Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahe stehende Personen.
• Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen wie Schmuck an unbekannte Personen.
(PP Schwaben Süd/West)

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Geschrieben von: Redaktion

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