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Wie bleibt mehr Netto vom Brutto? Eine Frage, die sich viele Arbeitnehmer stellen. IHK-Steuerrechtsexperte Kurt Geyer verweist im „Rechtstipp des Monats Mai“ auf eine Möglichkeit, bei der der Arbeitgeber beim Steuersparen helfen kann.
Normalerweise verhält es sich so: Was ein Arbeitnehmer vom Arbeitsgeber für seine Arbeitsleistung erhält, gilt als Arbeitslohn. Dafür müssen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Das bedeutet: Vom Betrag, den der Arbeitgeber jeden Monat überweist, kommt beim Mitarbeiter nur ein Teil an. „Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Arbeitgeber können so dazu beitragen, dass der Arbeitnehmer Steuern spart und mehr Netto vom Brutto bleibt“, sagt IHK-Experte Kurt Geyer.
Dazu gehört die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für Sachbezüge, die nun noch einmal ausgeweitet wird. Dabei kann der Arbeitgeber bislang monatlich bis zu 44 Euro ohne Abzüge an den Arbeitnehmer auszahlen, z. B. in Form von Tank- oder sonstigen Gutscheinen. Diese Freigrenze darf bei der Auszahlung nicht überschritten werden. „Im kommenden Jahr wird die Grenze nach oben gesetzt. Dann können bis zu 50 Euro ausbezahlt werden“, sagt Geyer. Wichtig ist: Die Gutscheine oder Geldkarten dürfen nicht vom eigentlich geschuldeten Arbeitslohn abgezogen werden. Der Arbeitgeber muss den Betrag zusätzlich zahlen.
Geschrieben von: Redaktion