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Am gestrigen Dienstag, den 23.03.2021, vollzogen Beamte der Memminger Kriminalpolizei in den frühen Morgenstunden mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei sowie unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen mehrere Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts des Besitzes und / oder der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie. Insgesamt wurden acht Wohnungen in den Dienstbereichen der Polizeiinspektionen Bad Wörishofen, Memmingen und Mindelheim nach Beweismitteln durchsucht. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich ausnahmslos um Männer im Alter von 15 bis 52 Jahren.
Die Beamten beschlagnahmten mehrere Mobiltelefone, Laptops, Computer und andere Datenträger. Die Geräte werden nun von Experten für Digitale Forensik ausgewertet. Zudem wurden bei einem der Beschuldigten 45 g Marihuana sichergestellt. Der 25-Jährige Mann muss jetzt zusätzlich noch mit einer Anzeige wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel rechnen.
Der Tatvorwurf umfasst zum einen die Verbreitung kinder- / jugendpornografischen Materials über das Internet. In den anderen Fällen besteht „lediglich“ der Verdacht des Besitzes inkriminierter Bilder und Filmaufzeichnungen, welcher bei kinder- und jugendpornografischen Schriften strafbar ist – unabhängig davon, wie man an die jeweiligen Dateien gelangt ist.
Dieser Problematik sind sich Kinder und Jugendliche oftmals nicht bewusst. Gerade in Chatgruppen mit einer Vielzahl von Mitgliedern, die sich untereinander nicht kennen, besteht die Gefahr, auch unbeabsichtigt solche Dateien zu erhalten, die man eigentlich nicht bekommen möchte. Die vermeintliche Anonymität verleitet in Teilen dazu, Inhalte ohne eine überlegte Bewertung an Dritte weiterzuleiten nach dem Motto: „Hauptsache ich bin der Erste!“
Zwar werden Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen, doch auch hier werden die Endgeräte wie Smartphone / PC durch die Polizei zunächst sichergestellt und in aller Regel nach justizieller Entscheidung einbehalten, so dass die Betroffenen diese Geräte nicht mehr zurück erhalten.
Die Kriminalpolizei Memmingen weist darauf hin, dass insbesondere die Eltern in der Verantwortung stehen, sobald sie ihren Kindern Zugang zur digitalen Welt ermöglichen. Die Vorbereitung auf den Umgang z. B. mit einem Smartphone ist Erziehungsaufgabe, die Konsequenz und Beharrlichkeit erfordert. Interesse zeigen einerseits, aber auch eine Thematisierung von Gefahren sowie das Aufzeigen möglicher Straftaten sind wichtig.
Sorgen Sie dafür, dass problematische Bilder und Videos sofort gelöscht werden und informieren Sie beim Erhalt strafbarer Inhalten ihre Polizei. In letzter Konsequenz wird es immer heißen „DEIN Smartphone – DEINE Entscheidung“.
(KPI Memmingen/ StA Memmingen)
Geschrieben von: Redaktion