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In der Nacht auf Sonntag (7. März) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen einen gesuchten Drogendealer verhaftet. Der tunesische Staatsangehörige hatte versucht, mit gefälschten Dokumenten unerlaubt nach Deutschland einzureisen.
Bundespolizisten kontrollierten kurz nach Mitternacht die drei Insassen eines in Deutschland zugelassenen Pkw. Der 30-jährige Fahrer sowie sein 31-jähriger Beifahrer, beide deutsche Staatsbürger, waren in Begleitung eines 31-jährigen tunesischen Mitfahrers, der sich mit einem italienischen Ausweis und Aufenthaltstitel auswies. Die Beamten enttarnten diese Dokumente jedoch als Fälschung. Auf Nachfrage händigte der Tunesier dann seinen gültigen tunesischen Reisepass aus, welcher aber allein nicht zur Einreise nach Deutschland berechtigt. Die Polizisten recherchierten, dass der Migrant Anfang 2013 erstmals in die Bundesrepublik eingereist und bereits Ende 2015 nach Tunesien abgeschoben worden war. Da der italienische Aufenthaltstitel des auch in Italien polizeibekannten Nordafrikaners bereits seit knapp zwei Jahren abgelaufen war, hatte er sich eigenen Angaben zufolge für 600 Euro die gefälschten Dokumente gekauft.
Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten außerdem fest, dass der Tunesier von der Staatsanwaltschaft Braunschweig mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Demnach war der Mann im September 2014 vom Landgericht Braunschweig wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Verurteilte hatte in 60 Fällen gewerbsmäßig mit Drogen in nicht geringen Mengen gehandelt. In vier Fällen hatte der Dealer Rauschgift auch an Minderjährige verkauft.
Die Bundespolizisten lieferten den 31-Jährigen zur Verbüßung einer Restfreiheitsstrafe von über 14 Monaten in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein. Der Verhaftete erhielt außerdem eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie Urkundenfälschung. Die Beamten unterrichteten die für eine mögliche Abschiebung nach Haftentlassung zuständige Ausländerbehörde über den Sachverhalt.
Der deutsche Fahrer, der auf freien Fuß entlassen werden konnte, wird sich wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise verantworten müssen.
Written by: Redaktion