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Ein älterer Herr bemerkte, dass auf seinem Konto über 30.000 Euro abgehoben wurden. Bei der Anzeigenaufnahme stellte sich heraus, dass er eine sogenannte Phishing-Mail, die vermeintlich von seiner Bank stammte, erhalten hatte. In der E-Mail wurde er von der Bank um Mithilfe gebeten und sollte auf den Link in der E-Mail klicken.
Nach dem Klicken auf den Link wurde er auf eine gefälschte Webseite geleitet, die der echten Bankseite täuschend ähnlich sah und ihn zur Eingabe von persönlichen Daten wie dem Zugang zum Onlinebanking und seiner Telefonnummer aufforderte.
Kurze Zeit später erfolgte tatsächlich der Anruf des vermeintlichen Bankangestellten. Er wirkte beim Anruf sehr sicher und kannte natürlich auch die Kontonummern und den Kontostand des Opfers. Bei den Telefonaten werden dann unter einem Vorwand meist mehrere TAN (Transaktionsnummern) abgefragt, die dann von den Tätern, die ja Zugang zum Online-Banking des Geschädigten haben, zur Bestätigung von betrügerischen Überweisungen genutzt werden.
So nutzte auch im vorliegenden Fall der Täter die Gutgläubigkeit des Geschädigten aus und überwies hohe Geldbeträge auf andere Konten.
Oft müssen die Betrogenen den Schaden selbst tragen, weil z.B. überwiesene Beträge nicht mehr von der Bank zurückgebucht werden können.
Die Kriminalpolizei Kempten rät: Geben Sie in keinem Fall eine TAN oder Zugangsdaten zum onlinebanking an Dritte weiter, auch echte Bankmitarbeiter fragen Sie nie nach einer TAN. Prüfen Sie die Weitergabe persönlicher Daten immer, rufen Sie im Zweifel selbst bei Ihrer Bank unter der Ihnen bekannten Rufnummer an.
(KPI Kempten)
Geschrieben von: Redaktion