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Politik

Reiserückkehrer-Kontrolle am Flughafen Memmingen

today11. Januar 2021

Hintergrund
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Am Wochenende sind an den bayerischen Verkehrsflughäfen die Kontrollen für Reiserückkehrer verstärkt worden. Neben München und Nürnberg auch am Allgäu Airport in Memmingen. Auch wenn es nach derzeitiger Regelungslage ausreicht, innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise aus einem Corona-Risikogebiet auf dem Land- oder Luftweg einen negativen Corona-Test vorzuweisen und das Ergebnis innerhalb von drei Tagen dem Gesundheitsamt vorzulegen, appellierte Herrmann an alle Reiserückkehrer: "Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen sich bereits bis zu 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland testen." Zusätzlich warnte Herrmann: "Jeder, der gegen die Corona-Schutzmaßnahmen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen!"

An den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen gibt es mittlerweile im nichtöffentlichen Bereich ein Corona-Testangebot.

Wie Herrmann erläuterte, unterliegen Reiserückkehrer nicht nur einer Corona-Testpflicht. Für Einreisende aus Risikogebieten gilt auch eine strenge Quarantänepflicht. Sie müssen sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen nach der Einreise ständig absondern. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden. Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Berufspendler oder Durchreisende, bleiben unberührt. Darüber hinaus müssen Reisende, die sich in einem Risikogebiet aufhalten, noch vor der Einreise nach Deutschland die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) ausfüllen (www.einreiseanmeldung.de).

Nach Herrmanns Worten kontrollierten Beamte der Bayerischen Grenzpolizei und der Bundespolizei seit Beginn der Schwerpunktkontrollen am 27. Dezember 2020 bis einschließlich 7. Januar 2021 bereits 37.280 Reiserückkehrer. 5.088 Personen hatten bei der Kontrolle keinen gültigen Corona-Testnachweis, obwohl sie der Testpflicht unterlagen. In 7.747 Fällen erfolgte eine Meldung an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, weil entweder kein Testnachweis bei der Kontrolle vorgelegt wurde oder die DEA nicht vorlag. "Dank der polizeilichen Meldungen können dann die Behörden am Wohnort die Einhaltung der Infektionsschutzregeln überwachen", erklärte Herrmann. "Das ist ein wichtiger Baustein bei der Eindämmung der Corona-Pandemie." Herrmann dankte der Bayerischen Grenzpolizei und der Bundespolizei für deren engagierten Einsatz.

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Geschrieben von: Redaktion

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