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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Nach und nach hängt auch im Allgäu immer öfter ein neues Verkehrsschild, von dem viele nicht wirklich wissen, was es bedeutet. Auf Amtsdeutsch lautet die Bezeichnung des Schildes "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen". Doch was steckt genau dahinter und welche Strafe droht?
Im rotumrandeten Kreis abgebildet ein rotes Auto auf der linken Seite, ein Fahrrad und ein Motorrad in schwarz auf der rechten Seite – das Schild "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen" trägt die Zeichennummer 277.1. Die Bedeutung des Schildes ist eigentlich ganz einfach: in Bereichen, in denen das Zeichen gilt, dürfen Pkw und Lkw keine Fahrräder, Mofas oder Motorräder überholen. Vorsicht: auch Motorräder mit Beiwagen zählen zu den mehrspurigen Fahrzeugen, auch sie dürfen demnach keine Zweiräder jeglicher Art überholen.
Mit diesem Überholverbot sollen natürlich Zweiradfahrer vor Gefahren beim Überholvorgang geschützt werden, dementsprechend stehen die Schilder vor Engstellen, Gefäll- und Steigungsstellen oder einfach vor unübersichtlichen Straßenverläufen.
Wer dennoch mit einem mehrspurigen Fahrzeug im Geltungsbereich des Verkehrszeichens einen Zweiradfahrer überholt muss mit einer Geldstrafe von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 wurde die Sicherheit gerade von Fahrradfahrern noch an anderer Stelle festgeschrieben: So gilt seitdem für alle, die Radfahrer überholen, dass sie dies innerorts mit einem Sicherheitsabstand von 1,50 Metern, außerorts von 2 Metern tun müssen. Bis dahin stand lediglich in der Straßenverkehrsordnung, dass ein "ausreichender Sicherheitsabstand" einzuhalten sei.
Written by: Redaktion