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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Man sieht sie nicht. Sie tauchen urplötzlich aus der Dunkelheit auf und sie leben gefährlich: „unterbelichtete“ Radfahrer. Wenn es in diesen Wochen schon gegen 18 Uhr abends diffus grau und bald ganz duster auf unseren Strassen und Radwegen wird, ist es höchste Zeit, für ausreichend Licht am Rad zu sorgen.
“Wer ohne unterwegs ist, riskiert sein Leben und ein Bußgeld,“ informiert Lutz Bäucker, Vorsitzender des ADFC Kempten-Oberallgäu,“ ‚schwarz zu fahren‘ ist lebensgefährlich.“ Der Verzicht auf die vorgeschriebenen Lampen und Reflektoren kostet bis zu 35 Euro Buße.
Vorgeschrieben sind je ein weißer und roter Reflektor vorne bzw hinten am Fahrrad. Dazu pro Pedal zwei gelbe Reflektoren und reflektierende Komponenten an jedem Rad, seien es weiße Streifen oder gelbe „Katzenaugen“ zwischen den Speichen.
Im Gegensatz zu früheren Zeiten müssen Frontscheinwerfer und Rücklicht nicht mehr fest verbaut sein, es dürfen auch mobile, akku-bzw.batteriebetriebene Lichter verwendet werden. Sie dürfen allerdings während der Fahrt nicht verrutschen und müssen bei Tageslicht nicht zwingend mitgeführt werden. „Achten Sie beim Kauf auf das Prüfzeichen,“rät Bäucker,“ es zeigt eine Wellenlinie, daneben den Buchstaben K und eine Nummer.“ Die beliebten Blinklichter am Helm oder Rad sind kein Ersatz für das weiße und rote Dauerlicht, das gilt auch für Stirnlampen. Man kann sie nur ergänzend dabei haben.
Um den Gegenverkehr und Fußgänger nicht zu blenden, muss der Frontscheinwerfer richtig eingestellt werden. Die hellste Stelle des Lichtkegels sollte sich etwa 10 Meter vor dem dahinrollenden Fahrrad oder Pedelec auf dem Boden abzeichnen.
Die Sicherheit beim Radfahren in der Dunkelheit erhöhen auch Reflektoren an und auf der Kleidung. Es gibt sogar Business-Hosen mit „eingebauten“ Leuchtstreifen, auch Warnwesten, neonfarbene Handschuhe und helle Schuhe machen Radler sichtbar sicherer.
Written by: Redaktion