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Am gestrigen Donnerstag verweigerten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen zwei Passagieren die Einreise nach Deutschland. Im Falle eines 28-jährigen moldawischen Staatsbürgers, welcher mit einem Flug aus Georgien am Flughafen Memmingen einzureisen versuchte, konnte bei der Personenkontrolle eine bestehende Einreiseverweigerung eines anderen Schengen-Mitgliedsstaates festgestellt werden. Ihm wurde die Einreise nach Deutschland verweigert und er musste noch am selben Tag einen Rückflug in sein Heimatland antreten.

Auch eine 51-jährige Bosnierin konnte im Zuge der Kontrolle eines Fluges aus Tuzla kommend festgestellt werden. Die Reisende hatte bereits ihr visafreies Touristenprivileg aufgebraucht. Da sie über kein nötiges Visum verfügte, musste auch ihr die Einreise verweigert werden. Sie wird mit dem nächstmöglichen Flug nach Bosnien zurückgewiesen. Zudem muss sie sich aufgrund eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten, welcher durch die Beamten zur Anzeige gebracht wurde.
Haftbefehle am Flughafen Memmingen vollstreckt
Auch am ersten Weihnachtsfeiertag mussten Beamte der Bayerischen Grenzpolizei am Flughafen Memmingen verschiedene Haftbefehle vollstrecken. So wurde im Zuge der Ausreisekontrolle von Memmingen nach Kutaissi / Georgien ein 34-jähriger georgischer Staatsbürger festgestellt, welcher mittels Haftbefehls aufgrund einer zurückliegenden Anzeige wegen Körperverletzung seitens der Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Der Reisende konnte den bestehenden Haftbefehl nach der Zahlung eines niedrigen vierstelligen Betrages abwenden und konnte seine Reise anschließend fortsetzen. Auch im Falle einer 41-jährigen Albanerin, welche mit einem Flug aus Tirana in Memmingen einreisen wollte, konnte ein Haftbefehl aufgrund eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz nach der Zahlung eines mittleren dreistelligen Betrages abgewendet werden. Auch sie konnte ihre Reise anschließend fortsetzen. (GPI Memmingen – Flughafen)
Geschrieben von: Redaktion
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