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Rathaus

Zelt in Tussenhausen vorläufig nicht belegbar

today16. Januar 2024 32

Hintergrund
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Ein vom Landratsamt Unterallgäu errichtetes Thermozelt zur Unterbringung von Flüchtlingen in Tussenhausen kann vorübergehend nicht belegt werden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz und gab der Gemeinde Tussenhausen recht.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht die Position des Landratsamts in erster Instanz bestätigt und die Klage der Gemeinde abgewiesen.

Die Problematik ergab sich, weil die Gemeinde Tussenhausen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat nicht über den Bauantrag des Landkreises abstimmte. Nach geltendem Recht gilt das Einvernehmen in solchen Fällen in der Regel als automatisch erteilt. Die Gemeinde erhob Klage, da ihrer Meinung nach noch Immissionsschutzdaten für eine Entscheidung fehlten. Das Landratsamt hingegen vertrat die Ansicht, dass Immissionsschutzdaten nicht für die Entscheidung der Gemeinde erforderlich seien, da die Verantwortung im Genehmigungsverfahren beim Landratsamt selbst liege.

Der Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz sah jedoch, dass die Frist für das gemeindliche Einvernehmen nicht in Gang gesetzt wurde und somit nicht ablaufen konnte.

Landrat Alex Eder äußerte sich besorgt über die Entscheidung: "Diese Entscheidung verzögert das Vorhaben und macht uns noch mehr Arbeit." Das Genehmigungsverfahren müsse nun komplett neu aufgerollt werden. Es sei besonders ärgerlich, da der Landkreis mit 80 Plätzen im Zelt geplant hatte. Nach einer kurzen Pause zwischen den Jahren müsse der Landkreis nun wieder mit 40 bis 50 Zuweisungen pro Woche rechnen. Eder betonte die Notwendigkeit der Zusammenarbeit und Solidarität der Gemeinden in dieser Situation.

 

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Geschrieben von: Redaktion

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