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Panorama

Windpocken-Erkrankung – Wichtige Informationen für Eltern und Mitarbeitende von betroffenen Gemeinschaftseinrichtungen

today23. Januar 2025 43

Hintergrund
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Zum Schutz vor der Ausbreitung von Windpocken und im Einklang mit den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie der Wiederzulassungsempfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen gemäß §34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) möchten wir alle Eltern und Mitarbeitenden in betroffenen Einrichtungen über die wichtigsten Maßnahmen informieren.

Foto: Pixabay

Wichtige Hinweise für Eltern:

  • Achten Sie auf mögliche Krankheitszeichen bei Ihren Kindern. Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind Windpocken hat, lassen Sie es zu Hause und suchen Sie einen Arzt auf, um eine klinische Diagnose zu erhalten. Bei Unsicherheit sollten Sie ebenfalls ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Ein erkranktes Kind kann frühestens eine Woche nach Beginn der Krankheit, d.h. nach vollständigem Verkrusten aller Bläschen, wieder in die Gemeinschaftseinrichtung zurückkehren. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Empfehlungen des RKI zur Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen.
  • Kinder, die Kontakt zu einer an Windpocken erkrankten Person hatten (insbesondere Geschwister), dürfen für die Dauer der Inkubationszeit von 16 Tagen (ab dem letzten Kontakt) keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, es sei denn, sie sind ausreichend immunisiert.

Für Haushaltskontakte (insbesondere Geschwisterkinder) gilt:

  • Wenn die betroffene Person in einem Haushalt mit Kindern lebt, die noch nicht gegen Windpocken immunisiert sind, ist mit einer Ausschlusszeit von insgesamt mindestens 21 Tagen zu rechnen. Diese Zeit umfasst 16 Tage der Inkubationszeit und mindestens 5 Tage, in denen der erkrankte Index-Patient noch ansteckend sein kann.
  • Für Personen, die entweder bereits eine Windpocken-Erkrankung durchgemacht haben oder vollständig geimpft sind, gelten diese Einschränkungen nicht.

Schutz von Risikopersonen: Windpocken können für Risikopersonen (z.B. ungeimpfte Schwangere, immungeschwächte Personen, Frühgeborene) sehr gefährlich sein. Diese Personen müssen besonders vor einer Ansteckung geschützt werden. Windpocken können schon vor dem sichtbaren Auftreten des Hautausschlags (Exanthem) übertragen werden, weshalb es in Gemeinschaftseinrichtungen ohne ausreichende Immunität der Kontaktpersonen zu einem hohen Ansteckungsrisiko kommen kann.

Impfung und Beratung:

  • Falls Kinder noch nicht an Windpocken erkrankt sind, empfehlen wir den Eltern dringend, sich bei ihrem Kinderarzt bezüglich einer Impfung zu informieren.
  • Falls Haushaltskontakte zu Risikopersonen bestehen, könnte eine abschirmende Immunisierung in Betracht gezogen werden. Kontaktieren Sie hierzu bitte schnellstmöglich Ihren Hausarzt.

Weitere Informationen:

  • Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts sowie auf der Webseite des Bundeszentrums für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Weitere aktuelle Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.oberallgaeu.org/news/detail/aktuelle-informationen-zur-ausbreitung-von-windpocken

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und hoffen, dass alle gesund bleiben. Den Erkrankten wünschen wir eine schnelle und gute Genesung.

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Geschrieben von: pk

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