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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Eine filmreife Verfolgungsjagd lieferten sich am Sonntag frühmorgens drei Männer im Alter von 29, 30 und 31 Jahren mit der Polizei im Raum Ravensburg/Wangen. Nach mehr als 20 Kilometern konnten Polizeibeamten den Wagen der drei schließlich stoppen.
Einer Polizeistreife war das Fahrzeug am Sonntag gegen 6.30 Uhr in der Jahnstraße in Ravensburg aufgefallen. Auf die Anhaltenzeichen der Beamten reagierte der 31-jährige Fahrzeuglenker nicht, sondern gab Gas. Dabei überfuhr er eine rote Ampel, fuhr entgegen der Einbahnstraße und drängte einen zweiten Streifenwagen ab, der sich vor den Pkw setzen wollte. Der 31-Jährige brachte es mit seiner Fahrweise innerorts auf Geschwindigkeiten von bis zu 130 km/h, auf der B 32 außerorts auf etwa 170 km/h. Andere Verkehrsteilnehmer wurden ersten Erkenntnissen zufolge nicht gefährdet.
In der Ravensburger Straße in Wangen schanzte der Wagen filmreif mit über 100 km/h über den dortigen Bahnübergang. Erst im Bereich Epplingser Halde stoppte der Mann seinen Wagen abrupt und flüchtete zu Fuß.
Auch sein 29-jähriger Beifahrer nahm die Beine in die Hand, beide konnten von den Beamten jedoch nach kurzer Zeit vorläufig festgenommen werden. Bei der Festnahme leistete der 29-Jährige Widerstand und verletzte einen Polizeibeamten leicht. Der 30 Jahre alte Mitfahrer ließ sich unterdessen widerstandslos festnehmen.
Da die Polizisten im Wagen eine geringe Menge Betäubungsmittel fanden, ordnete ein Richter die Durchsuchung der drei Wohnungen des Trios an. Während der Durchsuchung der Wohnung des 29-Jährigen störte dieser die Arbeit der Beamten und leistete erneut Widerstand.
Gegen alle drei Männer ermitteln die Beamten nun wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, weil in allen drei Wohnungen geringe Drogenmengen gefunden wurden. Der 29-Jährige muss sich darüber hinaus wegen zweifachen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten, der 31-Jährige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens.
Weil er zudem keinen Führerschein besitzt, wird gegen ihn auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Bei ihm veranlassten die Polizisten eine Blutentnahme, weil Anhaltspunkte auf Alkohol- und Drogenkonsum vorlagen.
Geschrieben von: Redaktion