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Rathaus

Lindenberg passt Zweitwohnungssteuersatzung an

today28. September 2021 33

Hintergrund
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Die Stadt Lindenberg hat ihre Zweitwohnungssteuersatzung der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Die Zweitwohnungssteuer entspricht nun 15 Prozent der Nettokaltmiete. Der Lindenberger Stadtrat stimmte dieser Änderung in seiner Sitzung am Montag einstimmig zu.

Bereits seit 2006 erhebt die Stadt Lindenberg eine Zweitwohungssteuer. Bis zum Jahr 2019 erfolgte die Berechnung der Steuer auf Grundlage einer vom Finanzamt ermittelten fiktiven Jahresrohmiete, die mittels Verbraucherpreisindex für Wohnungsmieten in Deutschland auf aktuelle Verhältnisse hochgerechnet wurde. Das Bundesverwaltungsgerichts entschied am 18. Juli 2019, dass diese Bemessungsgrundlage nicht mehr verwendet werden darf – ab dem Jahr 2020 ist die Nettokaltmiete als zulässige Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer heranzuziehen. Bei vermieteten Wohnungen, die zweitwohnungssteuerpflichtig sind, kann die Nettokaltmiete dem Mietvertrag entnommen werden. Für vom Eigentümer selbst genutzte Zweitwohnungen gibt es natürlich keine vom Vermieter festgelegte Nettokaltmiete. In diesem Fall ist die Nettokaltmiete in Anlehnung an die Nettokaltmiete zu schätzen, die für Räume gleicher Art, Lage und Ausstattung im Stadtgebiet regelmäßig gezahlt wird.

Zur Ermittlung dieses Wertes hatte die Stadt Lindenberg eine externe Firma beauftragt, ein Gutachten über die Nettokaltmieten im Stadtgebiet auf Basis einer repräsentativen Befragung Lindenberger Haushalte zu erstellen. Mit Hilfe der ermittelten Ergebnisse wurde nun die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Lindenberg neu geschrieben. Demnach wird zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer die Nettokaltmiete mit dem in der Satzung festgelegten Steuersatz von 15 Prozent multipliziert. Damit sollen in Lindenberg die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer in etwa gleicher Höhe erhalten bleiben wie bisher. Eine Anpassung der zu entrichtenden Zweitwohnungssteuer erfolgt mittels Fortschreibung der Nettokaltmiete auf Basis des allgemeinen Verbraucherpreisindex. Der Stadtrat stimmte dieser Neuregelung in seiner Sitzung am Montagabend einstimmig zu.

 

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Geschrieben von: Redaktion

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