AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Aktuelles

Weniger Bürokratie im Allgäu: Schnellere Genehmigungen für Alkoholausschank bei Veranstaltungen

today30. Mai 2025

Hintergrund
share close
AD

Zum 1. Juni 2025 erleichtert eine Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung den Alkoholausschank bei Veranstaltungen – auch im Allgäu. Anträge auf Ausschankgenehmigung gelten künftig nach zwei Wochen automatisch als genehmigt, wenn sie vollständig sind. Dadurch sparen Veranstalter und Kommunen Zeit und Kosten, was vor allem Schausteller, Wirte und Vereine bei Festen und Events im Allgäu entlastet.

Bier / Alkohol (Symbolfoto) / Foto: pixabay

Zum 1. Juni 2025 tritt eine wichtige Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses in Kraft – ein Schritt, der vor allem Veranstalter im Allgäu entlastet. Ob Schausteller, Gastwirte oder Vereine: Wer bei Festen und Events Alkohol ausschenken möchte, profitiert künftig von einer deutlich schnelleren Genehmigung durch die Kommunen.

Bisher musste für den vorübergehenden Alkoholausschank eine Gestattung beantragt und meist auf die behördliche Entscheidung gewartet werden. Mit der neuen Regelung gilt die Genehmigung automatisch nach zwei Wochen, sofern der Antrag vollständig eingereicht wurde. Nur wenn besondere Zweifel an der Zuverlässigkeit des Veranstalters bestehen, erfolgt eine vertiefte Prüfung.

Auch im Allgäu werden die Anträge künftig bequem per E-Mail oder Online-Formular gestellt – eine Erleichterung für Veranstalter und die örtlichen Behörden. Tourismusministerin Michaela Kaniber hebt die Vorteile hervor: „Diese Regelung stärkt die lebendige Festkultur in Bayern, zu der das Allgäu mit seinen zahlreichen Volksfesten und Events einen wichtigen Beitrag leistet. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens.“

Die neue Verfahrensweise spart nicht nur Zeit, sondern senkt auch die Kosten: Bei geringem Verwaltungsaufwand entfallen die Gebühren für die Genehmigung ganz. Besonders profitieren Ehrenamtliche in Vereinen, die mit vergleichbaren Aktionen bereits Erfahrung haben.

Im Allgäu, wo zahlreiche traditionelle Feste und Märkte stattfinden, kommt die Neuerung somit genau richtig – sie erleichtert den Zugang zu Genehmigungen und stärkt die regionale Festkultur nachhaltig.

AD

Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

Rate it
AD
AD
AD
AD