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Im Unterallgäu warnt das Landratsamt wegen der anhaltenden Trockenheit vor ungenehmigtem Abpumpen von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen. Nur geringe Mengen für den Eigengebrauch sind erlaubt – größere Entnahmen ohne Erlaubnis sind verboten und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Die anhaltende Trockenheit im Frühjahr hat die Böden im Unterallgäu bereits deutlich ausgetrocknet. Das Landratsamt mahnt deshalb zur Vorsicht bei der Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen. Denn durch den niedrigen Wasserstand sind Tier- und Pflanzenwelt stark gefährdet – insbesondere Fische und andere Wasserlebewesen.
Wie das Sachgebiet Wasserrecht mitteilt, ist das Abpumpen größerer Wassermengen aus sogenannten oberirdischen Gewässern ohne ausdrückliche Genehmigung grundsätzlich verboten. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Nur im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs – etwa zum Gießen im eigenen Garten oder zum Tränken von Tieren – darf Wasser in haushaltsüblichen Mengen entnommen werden.
Tabu sind hingegen ungenehmigte Entnahmen zur Poolbefüllung oder für gewerbliche Zwecke. Bei Unsicherheiten oder Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Landratsamt Unterallgäu, Sachgebiet Wasserrecht, unter Tel. (08261) 995-354 wenden.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu landratsamt Trockenheit Warnung Wasserentnahme