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In diesem Jahr findet in Kaufbeuren die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter für die Amtsperiode 2025 bis 2030 statt. Derzeit werden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns Vorschlagslisten erstellt. In der kreisfreien Stadt Kaufbeuren können sechs Personen auf die Vorschlagsliste gesetzt werden. Ein Ausschuss beim zuständigen Verwaltungsgericht wählt anschließend die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit und haben das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Dabei müssen sie keine juristischen Fachkenntnisse besitzen, sondern vor allem Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung mitbringen.
Um das Amt übernehmen zu können, müssen die Kandidatinnen und Kandidaten folgende Kriterien erfüllen:
– Deutsche Staatsangehörigkeit
– Vollendung des 25. Lebensjahres
– Wohnsitz im Stadtgebiet Kaufbeuren
Von der Kandidatur ausgeschlossen sind Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Richter, Soldaten, Rechtsanwälte, Notare sowie Abgeordnete ab der Landesebene.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich selbst zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen bis zum 24. Juli 2024 schriftlich beim Bürgerbüro der Stadt Kaufbeuren eingereicht werden. Antragsformulare sind im Bürgerbüro der Stadtverwaltung (Am Graben 3, 87600 Kaufbeuren) und auf der Internetseite der Stadt Kaufbeuren erhältlich.
Für weitere Informationen zur Bewerbung und zu den Ausschlussgründen wird auf die Homepage der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit verwiesen. Die Stadt Kaufbeuren ruft ihre Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich aktiv an der Auswahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu beteiligen.
Geschrieben von: Anton Bier