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Aktuelles

Vogelgrippe erreicht das Ostallgäu – Virus bei Wildvögeln nachgewiesen

today17. Dezember 2025 30

Hintergrund
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Auch im Landkreis Ostallgäu wurde jetzt bei Wildvögeln der Geflügelpest-Virus nachgewiesen. Das Veterinäramt erhielt den Befund, dass fünf Schwäne positiv auf das Influenza A H5-N1-Virus getestet wurden. Der Bestätigungsbefund des nationalen Referenzlabors am Friedrich-Löffler-Institut (FLI) steht noch aus. Die Schwäne wurden zuvor am Premer Lechsee gefunden und zur weiteren Untersuchung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gebracht.

Pixabay

Um einen Ausbruch in Nutzgeflügelhaltungen zu verhindern, ist die konsequente Umsetzung von sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen entscheidend. Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen durch den Tierhalter eingehalten werden. Dies gilt besonders für Geflügelhaltungen mit Auslauf und für Freilandhaltungen, bei denen es direkte Kontaktmöglichkeiten zwischen Haus- und Nutzgeflügel und Wildvögeln gibt. Diese Maßnahmen sind auch für kleinere Geflügelhaltungen umzusetzen:

· Kein Betreten von Geflügelbeständen durch betriebsfremde Personen.

· Betreten durch den Halter nur mit betriebseigener Kleidung und unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen.

· Kein Entweichen von Nutzgeflügel aus der Haltung.

· Wildvogelsichere Lagerung von Futter und Einstreu.

· Kein Füttern von Wildgeflügel.

· Konsequente Schadnagerbekämpfung.

Eine Verpflichtung zum Aufstallen des Geflügels ist nach Einschätzung der Fachstellen angesichts des aktuellen Seuchengeschehens noch nicht geboten.

Grundsätzlich gelten HPAI-Viren, die Auslöser der Geflügelpest, als potenziell zoonotische Erreger, das Risiko einer Übertragung auf den Menschen wird jedoch als gering eingestuft. Generell sollten tote Vögel aber nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist, müssen die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhalter im Landkreis Ostallgäu verpflichtet sind, dem Veterinäramt (Tel.: 08342 911-214 oder E-Mail an veterinaeramt@lra-oal.bayern.de) unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere ihre Tierhaltung anzuzeigen

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Geschrieben von: Leon Dauter

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