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Polizei

Vierjährige schwer verletzt: Muss der Messerangreifer von Wangen dauerhaft in die Psychiatrie?

today5. August 2024 214

Hintergrund
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Im April dieses Jahres wurde ein vierjähriges Mädchen in einem Supermarkt in Wangen im Allgäu brutal mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter, ein 35-jähriger Syrer mit niederländischem Pass, steht nun vor der Aussicht auf eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Die Staatsanwaltschaft hat einen Antrag auf ein Sicherungsverfahren gestellt, um die dauerhafte Einweisung des Verdächtigen zu erreichen.

 

Der Messerangriff, der sich im April ereignete, ereignete sich völlig unerwartet, ohne dass zwischen Täter und Opfer eine vorherige Beziehung bestand. Das Mädchen, das sich mit ihrer Mutter im Supermarkt aufhielt, musste aufgrund der Schwere der Verletzungen operiert werden. Die Ermittlungen ergaben, dass der Angriff ohne Vorwarnung und ohne erkennbares Motiv stattfand.

Der Verdächtige, der bereits polizeibekannt war, wurde nach einem Unterbringungsbefehl in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. Ein psychiatrisches Gutachten wurde veranlasst, um seinen psychischen Zustand zu überprüfen. Die Ergebnisse des Gutachtens sowie die genaue Motivation für den Angriff bleiben bislang unklar.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Sicherungsverfahren beantragt, das eine dauerhafte Unterbringung des Verdächtigen in einer Psychiatrie ermöglichen soll. Dieses Verfahren ersetzt die übliche Anklageschrift und wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Täter auch bei möglicher Schuldunfähigkeit untergebracht bleibt. Ob bereits ein Prozesstermin am Landgericht Ravensburg festgelegt wurde, ist derzeit noch nicht bekannt.

Der Fall hat aufgrund seiner brutalen Natur und der Vorgeschichte des Täters bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Öffentlichkeit und die lokalen Behörden sind tief betroffen von der Tat, und es wird erwartet, dass der Prozess und die weiteren Entwicklungen genau verfolgt werden.

Das Sicherungsverfahren dient dazu, die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten und gleichzeitig den rechtlichen Anforderungen im Umgang mit psychisch belasteten Tätern gerecht zu werden.

 

4o mini

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Geschrieben von: Bernd Krause

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