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Aktuelles

Verwaltungsgericht Augsburg weist Eilanträge gegen Flüchtlingsunterkunft in Blaichach ab

today27. November 2025 23

Hintergrund
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Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 26. November 2025 die Eilanträge von Nachbarn gegen die Nutzung des „Heubethof“ in Blaichach als Flüchtlingsunterkunft abgelehnt. Das Gericht begründete dies mit fehlendem Rechtschutzbedürfnis, fehlender Verletzung von Nachbarrechten und mangelnder Dringlichkeit. Auch ein früherer Eilantrag der Gemeinde Blaichach war bereits abgewiesen worden.

Gericht – Symbolbild/ Foto: pixabay

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 26. November 2025 die Eilanträge mehrerer Nachbarn gegen die Nutzung des Anwesens „Heubethof“ im Blaichacher Ortsteil Gunzesried Säge als Flüchtlingsunterkunft abgelehnt. Bereits Anfang November hatte das Landratsamt Oberallgäu mitgeteilt, dass die Unterkunft in Betrieb genommen wird und am 4. November die ersten Personen einziehen würden.

Die Nachbarn wollten gerichtlich erreichen, dass das Anwesen bis zu einer möglichen Befreiung nach § 246 Abs. 12 BauGB nicht genutzt wird. Das Gericht begründete die Ablehnung damit, dass den Antragstellern das Rechtschutzbedürfnis fehle: Zunächst müssten sie bei der Baubehörde einen Antrag auf Nutzungsuntersagung stellen, bevor ein gerichtlicher Rechtsschutz in Betracht komme. Außerdem lägen keine Verletzungen von Nachbarrechten vor; soziale Konflikte oder infrastrukturelle Nachteile könnten im bauaufsichtlichen Verfahren nicht geltend gemacht werden. Eine besondere Dringlichkeit für eine Eilentscheidung sah das Gericht ebenfalls nicht, sodass die Nachbarn das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens abwarten müssen.

Bereits zuvor hatte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag der Gemeinde Blaichach abgelehnt. Gegen beide Entscheidungen können die Antragsteller Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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