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Aktuelles

Verwaltungsgericht Augsburg stoppt vorerst Abschuss von Bibern im Oberallgäu

today4. August 2025

Hintergrund
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Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einem Eilantrag des Bund Naturschutz gegen eine umstrittene Allgemeinverfügung des Landratsamts Oberallgäu stattgegeben. Diese Verfügung hatte es erlaubt, Biber entlang von Straßen und Bahnstrecken im Landkreis gezielt zu fangen und zu töten. Die Regelung ist damit vorerst außer Kraft gesetzt.

Verwaltungsgericht Augsburg stoppt vorerst Abschuss von Bibern im Oberallgäu / Foto: Redaktion (mit Hilfe von KI)

Die Verfügung des Landratsamts vom 11. Februar 2025 sah vor, dass zwischen dem 1. September und dem 15. März Biber innerhalb eines 30-Meter-Streifens entlang von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie Bahntrassen im gesamten Landkreis Oberallgäu gefangen oder getötet werden dürfen. Begründet wurde dies mit dem Schutz vor wirtschaftlichen Schäden, der öffentlichen Sicherheit sowie der Gesundheit von Menschen.

Der Bund Naturschutz legte dagegen Klage ein und beantragte zusätzlich im Eilverfahren die Wiederherstellung der sogenannten „aufschiebenden Wirkung“ – also eine Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der Verfügung. Das Gericht folgte nun dieser Argumentation.

Gericht kritisiert unklare Regelung und rechtliche Mängel
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung. So sei etwa der beigefügte Lageplan zu ungenau, um eindeutig festzustellen, wo das Töten von Bibern erlaubt ist. Zudem lasse das geltende Recht nur Regelungen für klar definierte Abschnitte zu – nicht jedoch pauschale Freigaben für sämtliche Straßen im Landkreis.

Auch der Einbezug von Schienenanlagen wurde vom Gericht kritisiert, da dies nach der geltenden Rechtslage nicht vorgesehen sei. Darüber hinaus habe das Landratsamt nicht ausreichend dargelegt, warum keine der möglichen Präventivmaßnahmen gegen Biberschäden erfolgreich gewesen sein soll.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Landratsamt Oberallgäu kann gegen den Beschluss (Az.: Au 9 S 25.733) Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Hintergrund:
Der Biber (Castor fiber) gilt als streng geschützte Tierart nach europäischem Naturschutzrecht. Konflikte entstehen jedoch zunehmend, wenn seine Bautätigkeit etwa Straßen oder landwirtschaftliche Flächen gefährdet. In Ausnahmefällen kann eine Entnahme unter engen rechtlichen Voraussetzungen erlaubt werden.

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Geschrieben von: Redaktion

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