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Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Widerruf der AfD-Zulassung für den „Löwensaal“ in Lindenberg aufgehoben. Die Stadt hatte die Nutzung wegen des angekündigten Redners Björn Höcke und der Befürchtung strafbarer Äußerungen untersagt. Das Gericht hielt den vollständigen Widerruf jedoch für unverhältnismäßig.

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einem Eilantrag des AfD-Kreisverbands Westallgäu-Lindau stattgegeben und damit den Widerruf der Nutzung des „Löwensaals“ in Lindenberg für eine Parteiveranstaltung aufgehoben. Die Stadt Lindenberg hatte ihre ursprüngliche Zustimmung für den 15. Februar 2026 zurückgezogen, nachdem bekannt wurde, dass Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, als Redner auftreten sollte. Die Stadt begründete den Widerruf mit der Befürchtung strafbarer Äußerungen und antisemitischer Aussagen.
Das Gericht erkannte an, dass die Besorgnis der Stadt zunächst nachvollziehbar sei, verwies jedoch auf das Gleichbehandlungsgebot für nicht verbotene Parteien. Die Stadt habe keine hinreichenden konkreten Anhaltspunkte vorgelegt, dass bei der Kandidatenvorstellung tatsächlich strafbare oder NS-verherrlichende Aussagen zu erwarten seien. Zudem hätte ein milderes Mittel, etwa ein Redeverbot für Höcke, ausgereicht.
Die Stadt kann gegen die Eilentscheidung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu gericht lindenberg Löwensaal