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Vor dem Landgericht Memmingen ist am Dienstag (12.05.2026) die Vernehmung einer Tierärztin im Prozess um den „Allgäuer Tierskandal“ fortgesetzt worden. Außerdem stellte die Verteidigung Befangenheitsanträge gegen die Gerichtssachverständigen. Der Verhandlungstag am 19. Mai wurde abgesagt, weil der Günzburger Doppelmord-Prozess als Haftsache Vorrang hat.

Im Prozess um den sogenannten „Allgäuer Tierskandal“ vor dem Landgericht Memmingen ist die Beweisaufnahme weitergeführt worden. Wie das Gericht auf Nachfrage mitteilte, wurde am gestrigen Verhandlungstag die bereits am 17. März begonnene Zeugenvernehmung einer Tierärztin fortgesetzt.
Die Zeugin wurde dabei sowohl von den gerichtlichen Tiersachverständigen als auch von der Verteidigung weiter befragt. Zudem reichte die Verteidigung Befangenheitsanträge gegen die Gerichtssachverständigen ein.
Der ursprünglich für kommenden Dienstag, 19. Mai, angesetzte Verhandlungstermin wurde inzwischen aufgehoben. Grund dafür ist die Fortsetzung des sogenannten Günzburger Doppelmord-Prozesses, der als Haftsache Vorrang hat.
Im Hintergrund des Tierschutzverfahrens stehen schwere Vorwürfe gegen zwei Landwirte aus dem Unterallgäu. Laut Anklage sollen sie in zahlreichen Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und Rindern erhebliche Schmerzen zugefügt haben. Einer der Angeklagten hatte die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen.
Parallel dazu läuft vor dem Landgericht Memmingen weiterhin der Prozess um den sogenannten Günzburger Doppelmord. Ein 31-Jähriger soll im Juni vergangenen Jahres seine Großmutter und deren Ehemann mit einem Hammer getötet haben. Ein Urteil steht dort weiterhin aus.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu Doppelmord gericht Günzburg Memmingen Tierskandal Verhandlung