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Aktuelles

Vergewaltigungsprozess am Landgericht Kempten: Verdacht auf K.-o.-Tropfen

today15. Oktober 2026

Hintergrund
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Im Vergewaltigungsprozess am Landgericht Kempten haben am Donnerstag (15.10.2026) weitere Zeugen und ein Sachverständiger ausgesagt. Im Mittelpunkt standen auffällige Zustände und plötzliche Erinnerungslücken bei zwei Frauen nach Partynächten in einem Lindauer Club. Laut Sachverständigem könnten die Symptome mit K.-o.-Tropfen vereinbar sein, ein eindeutiger Nachweis liegt bislang aber nicht vor. Der Prozess wird am 29. Oktober fortgesetzt.

Justizia (Symbolfoto Gericht) / Foto: pixabay

Im Prozess gegen einen 49-Jährigen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung am Landgericht Kempten haben am Donnerstag, 15. Oktober, weitere Zeugen und ein Sachverständiger ausgesagt. Im Mittelpunkt standen die auffälligen Zustände der beiden mutmaßlich betroffenen Frauen nach Partynächten in einem Lindauer Club sowie der Verdacht, dass K.-o.-Tropfen eine Rolle gespielt haben könnten. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Ein Urteil steht noch aus.

Die Verhandlung beleuchtete zunächst auch die Hintergründe innerhalb des Clubs. Mehrere Zeugen berichteten von Konflikten zwischen dem Angeklagten und Verantwortlichen des Vereins. Dabei ging es unter anderem um Veranstaltungen, den Ausschank von hochprozentigem Alkohol und Auseinandersetzungen im Vorstand. Auch Gerüchte über K.-o.-Tropfen sowie mögliche Spannungen und Mobbing innerhalb des Clubs kamen zur Sprache. Die Aussagen zeichneten ein Bild von internen Streitigkeiten, klärten die eigentlichen Tatvorwürfe aber nicht abschließend.

Sachverständiger sieht ungewöhnlichen Verlauf der Erinnerungslücken

Besonders ausführlich ging es um den Fall einer heute 34-jährigen Frau, die nach einer Partynacht im Mai 2021 mit Erinnerungslücken aufgewacht sein soll. Der Sachverständige erklärte, bei ihr seien keine psychischen Auffälligkeiten oder Hinweise auf eine Abhängigkeit festgestellt worden. Die Frau hatte nach den vorliegenden Angaben an jenem Abend unter anderem Alkohol, Kokain und Cannabis konsumiert. Ihre Erinnerung sei jedoch abrupt abgebrochen. Ein solcher Verlauf sei nach Einschätzung des Sachverständigen angesichts des geschilderten Konsums untypisch.

Mehrere Zeugen beschrieben, dass sich der Zustand der Frau im Laufe des Abends deutlich verändert habe. Eine Zeugin schilderte sie als desorientiert und hilflos. Ein weiterer Zeuge sagte, sie sei ungewöhnlich früh betrunken gewesen. Später soll sie stark sediert und entblößt in einer Gasse gefunden worden sein. Nach Angaben des Sachverständigen könnte ein rascher Wechsel von einem zunächst euphorischen zu einem stark sedierten Zustand mit der Wirkung von K.-o.-Tropfen vereinbar sein. Ein eindeutiger Nachweis dafür wurde in den bisherigen Aussagen jedoch nicht erbracht.

Auch bei der zweiten mutmaßlich betroffenen Frau, die nach dem ersten Fall im Juni 2020 ebenfalls von einer Erinnerungslücke berichtet hatte, wurden laut Sachverständigem keine psychischen oder sonstigen Auffälligkeiten festgestellt. Ein Taxifahrer hatte ausgesagt, sie sei nicht in der Lage gewesen, ihre Umgebung richtig zu erkennen und sei deshalb an eine falsche Adresse gebracht worden.

Weitere Zeugen berichten von Konflikten im Club

Neben den Angaben zum Zustand der Frauen wurden weitere Zeugen aus dem Umfeld des Clubs gehört. Sie berichteten unter anderem von früheren Auseinandersetzungen mit dem Angeklagten und von einem Vorfall bei einer Veranstaltung im Sommer 2022, bei dem ein Zeuge nach eigenen Angaben nach einem Getränk mit Erinnerungslücken aufgewacht sei. Zudem kamen ältere, nicht abschließend geklärte Vorwürfe gegen einen weiteren Beteiligten zur Sprache.

Die Aussagen machten deutlich, dass die Hintergründe innerhalb des Clubs von Konflikten geprägt waren. Für die Frage, was in den beiden angeklagten Fällen tatsächlich geschah, bleiben jedoch die konkreten Umstände der jeweiligen Nacht entscheidend.

Der Prozess vor dem Landgericht Kempten wird am 29. Oktober 2026 fortgesetzt. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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