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Nach mehr als 20 Verhandlungstagen wurde heute das Verfahren gegen drei Landwirte aus Bad Grönenbach in der großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen beendet. Den drei Angeklagten – einem Vater und seinen beiden Söhnen – wurde vorgeworfen, im Jahr 2019 im Rahmen der Leitung ihres Milchviehbetriebs gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Konkret ging es darum, dass sie es versäumt haben sollen, erkrankte Tiere tierärztlich behandeln zu lassen.
Im Verlauf des Verfahrens wurden zahlreiche Zeugen und Sachverständige vernommen, und die Kammer zog umfangreiche Beweise heran. Auf dieser Grundlage kam sie zu dem Schluss, dass die Vorwürfe gegen die Angeklagten nicht mit denen des ersten Verfahrens, bei dem zwei Landwirte zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, vergleichbar sind. Der zweite Komplex im Tierskandal erwies sich als weniger schwerwiegend.
Angesichts der langen Verfahrensdauer und der weiteren Gesichtspunkte entschied die Kammer, das Verfahren einzustellen. Im Rahmen einer Gesamtschau der Sach- und Rechtslage wurde dies als gerechtfertigt erachtet. Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten stimmten einer Verfahrenseinstellung zu.
Im Fall des älteren Angeklagten, des Vaters, wurde das Verfahren unter der Auflage vorläufig eingestellt, dass er eine Geldzahlung in Höhe von 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung leistet. Wenn diese Zahlung innerhalb der festgelegten Frist erfolgt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Diese Vorgehensweise stützt sich auf § 153a der Strafprozessordnung, die eine Verfahrensbeendigung ermöglicht, wenn das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht mehr gegeben ist und die Schwere der Schuld dies zulässt.
Das Verfahren gegen die beiden Söhne wurde gemäß § 153 der Strafprozessordnung ohne Auflagen eingestellt, was ebenfalls die Zustimmung von Angeklagten und Staatsanwaltschaft fand.
Damit endet ein weiterer Abschnitt im sogenannten Tierskandal, der landesweit für Aufsehen gesorgt hat. Die Einstellung des Verfahrens stellt einen Abschluss dar, der nicht nur die Angeklagten betrifft, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit Fragen zur Tierhaltung und den geltenden Tierschutzvorschriften aufwirft.
Geschrieben von: Bernd Krause
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