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Aktuelles

Urteil nach Balkon-Sturz in Lindenberg: Jugendstrafen für zwei junge Männer

today27. November 2025 23

Hintergrund
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Zwei junge Männer sind im Prozess um den Sturz eines 55-Jährigen von einem Kneipenbalkon in Lindenberg verurteilt worden. Das Landgericht Kempten wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung. Der 21-Jährige erhielt fünf Jahre Jugendstrafe und muss in eine Entziehungsanstalt, der 18-Jährige drei Jahre und vier Monate Jugendhaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Justizia (Symbolfoto Gericht) / Foto: pixabay

Der Prozess um den schweren Balkon-Sturz eines 55-jährigen Mannes in Lindenberg ist vor dem Landgericht Kempten zu Ende gegangen. Zwei junge Männer im Alter von 18 und 21 Jahren wurden am Mittwoch zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Das hat die Allgäuer Zeitung berichtet. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, den Mann im Januar dieses Jahres über die Brüstung einer Kneipen-Balkons geworfen zu haben. Das Opfer überlebte den vier Meter tiefen Sturz nur knapp und erlitt schwere Verletzungen.

Seit Ende Oktober wurden in mehreren Verhandlungstagen zahlreiche Zeugen und Einsatzkräfte gehört sowie Videomaterial ausgewertet. Beide Angeklagten gaben die Taten teilweise zu, betonten aber Erinnerungslücken aufgrund ihres Alkoholkonsums. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft bestätigte die Beweisaufnahme jedoch die Vorwürfe.

Demnach waren die Männer an jenem Abend in zwei Lindenberger Kneipen unterwegs. In einem Lokal sollen sie bereits mit einem 34-jährigen Gast in Streit geraten und ihn mit Fäusten geschlagen haben. In einer weiteren Bar eskalierte die Situation schließlich: Die beiden sollen den 55-Jährigen über das Balkongeländer gestoßen haben, ohne sich anschließend um ihn zu kümmern. Für den Staatsanwalt war klar: „Das Schicksal des Opfers war ihnen gleichgültig.“

Er forderte deshalb hohe Jugendstrafen – fast acht Jahre für den 21-Jährigen und sechs Jahre für den 18-Jährigen. Auch die Nebenklage schloss sich dieser Bewertung an und verwies auf die bis heute andauernden Folgen für das Opfer.

Die Verteidigung widersprach und plädierte für deutlich mildere Strafen. Insbesondere beim jüngeren Angeklagten sahen die Anwälte keine ausreichenden Beweise für eine Beteiligung am Stoß über das Balkongeländer.

Das Gericht folgte letztlich nicht dem Vorwurf des versuchten Totschlags, sondern wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung. Der 21-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von fünf Jahren und muss zudem in eine Entziehungsanstalt. Der 18-Jährige wurde zu drei Jahren und vier Monaten Jugendhaft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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