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Polizei

Urteil im Prozess um totgeschütteltes Baby in Memmingen

today16. Dezember 2024 98

Hintergrund
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Nach dem Tod seiner sechs Monate alten Tochter Louisa wurde ein 43-jähriger Vater aus Mindelheim zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht Memmingen sah die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge, nicht jedoch als vorsätzlichen Totschlag.

Gericht – Symbolbild/ Foto: pixabay

Der Fall

Im November 2023 schüttelte der Vater sein Baby so heftig, dass es in der darauffolgenden Nacht starb. Der Angeklagte schilderte vor Gericht, dass er das Kind versehentlich fallen ließ, als ihm ein Schmerz in den Rücken fuhr. Um die bewusstlose Louisa wieder zu Bewusstsein zu bringen, habe er sie zweimal geschüttelt. Anschließend legte er sie ins Bett und informierte weder die Mutter, die beim Einkaufen war, noch einen Arzt.

Die Obduktion bestätigte, dass das geschilderte Geschehen möglich sei. Gleichzeitig wurden jedoch ältere Verletzungen an Gehirn, Arm und Bein des Kindes festgestellt, deren Herkunft ungeklärt bleibt. Der Vater wies die Verantwortung hierfür zurück, ebenso wie die Mutter, die ärztliche Hilfe für das Kind suchte.

Die Positionen im Gerichtssaal

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen Totschlags. Sie argumentierte, dass der Vater wissentlich und zumindest billigend den Tod des Kindes in Kauf genommen habe. Der Anwalt der Mutter als Nebenkläger schloss sich dieser Sichtweise an und führte die Tat auf eine belastete Beziehung zwischen den Eltern zurück.

Die Verteidigung betonte, dass der Angeklagte in einer Ausnahmesituation unüberlegt gehandelt habe, ohne die tödlichen Folgen zu erkennen. Auch das Umfeld beschrieb den Vater als liebevoll und fürsorglich.

Das Urteil

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass kein Vorsatz nachweisbar sei. Zwar sei dem Vater die Gefahr des Schüttelns bewusst gewesen, jedoch habe es keine Hinweise darauf gegeben, dass er den Tod seines Kindes wollte oder in Kauf nahm. Das Urteil lautete deshalb auf fahrlässige Körperverletzung durch das Fallenlassen und vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge durch das Schütteln.

Der Angeklagte nahm das Urteil unter Tränen an. Der Fall, der in der Region für großes Entsetzen sorgte, ließ dennoch viele Fragen offen – insbesondere zur Herkunft der älteren Verletzungen. Die Ermittlungen dazu dauern an.

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Geschrieben von: Bernd Krause

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