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Im sogenannten Raserprozess in Kaufbeuren ist das Urteil gegen einen 21-Jährigen nun rechtskräftig. Der Mann wurde wegen einer tödlichen Verfolgungsfahrt im Stadtteil Neugablonz zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Bei der Flucht vor der Polizei war er 2025 mit einem anderen Auto zusammengestoßen, ein 20-Jähriger starb.

Im sogenannten Raserprozess nach einer tödlichen Verfolgungsfahrt in Kaufbeuren ist das Urteil nun rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision zurückgenommen. Damit bleibt es bei einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten für den 21-jährigen Angeklagten.
Der Mann war im August 2025 auf der Flucht vor der Polizei mit hoher Geschwindigkeit durch den Kaufbeurer Stadtteil Neugablonz gerast. Dabei kollidierte sein Wagen frontal mit dem Auto eines unbeteiligten 20-Jährigen, der bei dem Unfall ums Leben kam. Nach dem Zusammenstoß flüchtete der Fahrer zunächst zu Fuß. Später wurde er von der polnischen Grenzpolizei festgenommen, als er versuchte, über Polen in die Ukraine zu gelangen.
Das Landgericht Kempten hatte den Angeklagten unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen, vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung, Fahrens ohne Führerschein und Unfallflucht verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Verurteilung wegen Mordes und damit lebenslange Haft gefordert. Das Gericht sah jedoch keinen Mordvorsatz. Nach Überzeugung der Richter sei das Hauptmotiv des Angeklagten die Flucht vor der Polizei gewesen.
Da die Staatsanwaltschaft ihre Revision nun zurückgezogen hat und weder Verteidigung noch Nebenklage Rechtsmittel eingelegt hatten, ist das Urteil endgültig rechtskräftig.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu raser rechtskräftig Urteil