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Wegen der trockenen Witterung führen viele Gewässer im Unterallgäu derzeit weniger Wasser. Das Landratsamt warnt davor, größere Mengen aus Bächen, Flüssen oder Seen ohne Genehmigung abzupumpen. Erlaubt sind nur kleine Mengen etwa zum Gartengießen oder für Vieh. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wegen der anhaltenden Trockenheit führen viele Bäche im Unterallgäu derzeit deutlich weniger Wasser als üblich. Das Landratsamt weist deshalb darauf hin, dass größere Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen oder Baggerseen ohne Genehmigung nicht erlaubt sind.
Das Abpumpen größerer Mengen Wasser kann den Lebensraum von Fischen und anderen Wassertieren gefährden. Wer dennoch Wasser ohne Erlaubnis entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen.
Kleine Mengen für den sogenannten Gemeingebrauch, etwa zum Gießen im eigenen Garten oder zum Tränken von Vieh, sind weiterhin möglich. Nicht erlaubt sind dagegen größere Entnahmen beispielsweise zum Befüllen von Pools oder für gewerbliche Zwecke ohne Genehmigung des Landratsamts.
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Sachgebiet Wasserrecht des Landratsamts Unterallgäu wenden.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
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